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10 Jahre Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigung – per Gesetz!

Von 18. Januar 2016 Keine Kommentare
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10 Jahre Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigung – per Gesetz!

Von 18. Januar 2016 Keine Kommentare

1_small_ps_paragraph_3Vor 10 Jahren wurde das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ins Leben gerufen. Es enthält ein Diskriminierungs-Verbot, das sich auf unmittelbare, persönliche Diskriminierung (zB. verbale Verstöße), aber auch auf mittelbare Diskriminierung durch Barrieren wie zB. Stufen oder schwer verständliche Texte bezieht. Ebenso die Diskriminierung auf Grund eines Naheverhältnis ist damit abgedeckt, das heißt wenn Personen von Diskriminierung betroffen sind, die Menschen mit Beeinträchtigungen nahe stehen.

Nach 10 Jahren gilt es, das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGStg) zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Vor allem auch, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt, das nicht gleich konkrete Regelungen in den Bundesländern sicherstellt.

Etwa muss im Bereich der Arbeitswelt uneingeschränkte Teilhabe gewährleistet sein, damit Menschen mit Beeinträchtigung für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können. In Hinblick auf die Arbeitswelt gilt die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen, die Menschen mit Beeinträchtigungen Gleichberechtigung ermöglichen. Dazu zählen Adaptierungen des Arbeitsplatzes, die Zuweisung von spezifischen Arbeiten sowie spezielle Arbeitszeitregelungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Im Zusammenhang mit inklusiver Bildung fordeert Prof. Volker Schönwiese (ehem. Universität Innsbruck) inklusive Modellregionen in allen neun Bundesländern gleichzeitig, die Festlegung eines Zeitpunkts für einen allgemeinen Stopp der Neuaufnahme an Sonderschulen und die Reform des Landes- und BundeslehrerInnen-Dienstrechts. Darüber braucht es ein bundesweites Programm für schul- & klasseninterne LehrerInnenbegleitung und –fortbildung sowie das Ersetzen der Sonderpädagogischen Förderbedarfserhebung durch eine kombinierte Kind-, Klassen-, Schul- und Umweltanalyse, im Sinne von Inklusion und dem „sozialen Modell von Behinderung“.

Für einen Rückblick auf 10 Jahre Gleichstellungs-Gesetz und um künftige Anforderungen zu diskutieren, hat die Behindertenanwaltschaft zusammen mit dem Sozialministerium, der Arbeiterkammer Ö und dem ÖGB zur zweitägigen Fachtagung inklusive Podiumsdiskussionen geladen, 14.-15.01. im ÖGB Catamaran in Wien.

Natürlich waren wir als Interessenvertretung vor Ort, die Veranstaltung war nicht nur als Information über den konkreten Status Quo zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes gedacht, sondern bot auch eine tolle Gelegenheit zum Austausch und zum Netzwerken!

DSC_0319_small_psNeben Behindertenanwalt Erwin Buchinger begrüßten der Präsident der Arbeiterkammer Ö & Wien Rudolf Kaske und Sozialminister Rudolf Hundstorfer die interdisziplinären Teilnehmer bei der Fachtagung der Behindertenanwaltschaft.
Nach 10 Jahren ist nun auch die Übergangsfrist zur Umsetzung von Barrierefreiheit abgelaufen,
Zeit Bilanz zu ziehen…

..es gab interdisziplinäre Fachvorträge zu den Themen Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen, Bildung und Arbeitswelt, Barrierefreiheit sowie ein Ausblick und auswärtige Sichtweisen, die mit Hilfe von Gebärdensprache übersetzt wurden.
Abgerundet durch eine leichter verständliche Zusammenfassung.

DSC_0329Durch Podiumsdiskussionen wurde an beiden Tagen der moderierte Dialog gesucht.
Dabei waren VertreterInnen von Sozial- und Bildungsministerium, AMS, AK, ÖAR, Uni Innsbruck, Behindertenanwaltschaft, ebenso wie vom Chancen-Nutzen-Büro ÖGB, vom Verein Bizeps und dem Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern aufs Podiums geladen.

Zur Sprache standen die Geltendmachung der Diskriminierung. Das geht nicht gleich bei einem Verstoß gegen einen der Punkte des Diskriminierungsverbots, erst wenn keine Maßnahmen zur Barrierefreiheit gesetzt werden.
Und auch nur dann, wenn die Beseitigung der Barrieren nicht rechtswidrig ist. Das wäre der Fall bei denkmalgeschützten Objekten, oftmals wird auch mit mangelnder Sicherheit oder unverhältnismäßiger Belastung von Menschen mit Beeinträchtigungen begründet, damit keine Maßnahmen zur Barrierefreiheit ergriffen werden müssen.

Darüber hinaus ist die geringe Höhe des Schadensersatzanspruchs problematisch. Der beträgt derzeit rund um die 1.000 Euro. Das tut nicht wirklich weh und das Problem ist vorübergehend gelöst. Klaus Voget von der ÖAR schlägt vor, den Schadenersatz auf 4.700 Euro zu erhöhen, damit der Oberste Gerichtshof zum Zug kommen kann. Frau Auer-Mayer von der Universität Salzburg verwies auf die Option von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen.

Um Barrierfreiheit zügig und ohne langwierige Klagen umzusetzen, wurde das mit dem BGStG eingeführte Schlichtungsverfahren bewusst niederschwellig gehalten. Es soll auch deshalb zur Vermeidung von Klagen beitragen, um risikoreiche Verfahren und damit hohe Prozesskosten für Menschen mit Beeinträchtigungen zu umgehen. Dies führt insgesamt allerdings zu weniger Klagen, laut Frau Auer-Mayer sogar bei negativem Ausgang des Schlichtungsverfahrens. Womit wieder mehr beim Alten bleibt…

Im Rahmen des Behindertengleichstellungs-Gesetzes wurde auch die Behindertenanwaltschaft initiiert, sie bietet Unterstützung für Einzelne und leistet einen Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung sowie zur Beseitigung bestehender Diskriminierung!

Was bedeutet Barrierefreiheit per definitionem im Gesetz?

Als barrierefrei definiert das Gesetz, wenn die folgenden Bereiche für Menschen mit Beeinträchtigungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind:
  • bauliche und sonstige Anlagen
  • Verkehrsmittel
  • technische Gebrauchsgegenstände
  • Systeme der Informationsverarbeitung
  • andere gestaltete Lebensbereiche

Quelle: Sozialministerium Service

 

Text in einfacher Sprache:

Was bedeutet das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGStG)?

Das Gesetz sichert die Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Menschen mit Beeinträchtigungen dürfen nicht benachteiligt werden.

Deshalb sollen Barrieren abgebaut werden.

Stufen oder schwer verständliche Texte zählen dazu.

Auch Beleidigungen.

Geschützt sind auch Personen, die jemandem mit Beeinträchtigung nahe stehen.

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Seit 1. Jänner 2016 gilt die Barrierefreiheit in Österreich.

Was bedeutet barrierefrei?

Etwas ist ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar.

Sämtliche Gebäude und Verkehrsmittel müssen seither barrierefrei sein.

Dies betrifft auch Gebrauchs-Gegenstände.

Ebenso müssen Informationen barrierefrei zugänglich also in Leichter Sprache vorhanden sein.

Noch immer gibt es hier viel zu tun.

Quelle: Sozialministerium Service

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Nun wollen wir wissen wie gut das Gesetz bisher funktioniert hat.

Und was für mehr Barrierefreiheit zu tun ist.

Dazu gab es eine Tagung „10 Jahre Gleichstellungs-Gesetz und 10 Jahre Behinderten-Anwaltschaft“.

Die Tagung fand von 14. bis 15.Jänner 2016 im ÖGB-Catanarab in Wien statt.

Auch Sozialminister Hundstorfer ist zu dem wichtigen Termin gekommen.

Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen stand im Vordergrund.

Auch die Themen Bildung und Arbeitswelt waren wichtig.

An beiden Tagen fand eine Podiums-Diskussion statt.

Es wurde mit Hilfe von Gebärdensprache übersetzt.

Und es gab eine leicht verständliche Zusammenfassung.

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Professor Volker Schönwiese (früher an der Uni Innsbruck) hat sich für inklusive Bildung stark gemacht.

Er fordert Modellregionen in allen neun Bundesländern gleichzeitig.

Es braucht ein Datum, mit dem die Sonderschule aufhören, neue Schüler aufzunehmen.

Und wir brauchen eine Reform des LehrerInnen-Dienstrechts.

Auch ein Programm für die Begleitung und Fortbildung von LehrerInnen ist wichtig.

Der Sonderpädagogische Förderbedarf soll ersetzt werden.

Man muss mehr auf den einzelnen Schüler und seine Umgebung schauen.

 

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in der Arbeitswelt gleichberechtigt teilhaben.

Sonst können Sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen.

Zur gleichberechtigten Teilhabe muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen.

Unternehmen sind verpflichtet, den Arbeitsplatz anzupassen.

Es sollen maßgeschneiderte Arbeiten verrichtet werden können.

Das heißt berufliche Tätigkeiten sollen auf die Beeinträchtigung angepasst werden.

Dazu zählen auch spezielle Arbeits-Zeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen.

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