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InklusionNewsPolitik und Recht

Erwachsenenschutz-Gesetz: Lebenshilfe betont Dringlichkeit der geplanten Umsetzung

Von 21. Februar 2018 Keine Kommentare
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Erwachsenenschutz-Gesetz: Lebenshilfe betont Dringlichkeit der geplanten Umsetzung

Von 21. Februar 2018 Keine Kommentare

Wien (OTS) – „Es ist gut, wenn Justizminister Moser sagt, er stünde zu 100 Prozent hinter dem einstimmigen Beschluss des Nationalrates zum Erwachsenenschutzgesetz. Das zeigt sich allerdings nur, wenn in der Regierung Einigkeit über die Unterstützung der geplanten Umsetzung mit Juli dieses Jahres herrscht. Ein Verschieben des Erwachsenenschutzgesetzes wäre ein schwerer Schlag“, betont Lebenshilfe-Generalsekretär Brandstätter in Reaktion auf das heutige Pressefoyer.

„Eine Verschiebung des Gesetzes wäre nicht hinnehmbar. Daher appelliert die Lebenshilfe an Finanz- und Justizminister, die entsprechenden Budgetmittel dafür zur Verfügung zu stellen. Etwaige Fehlberechnungen sollten nicht als Grund dienen individuelle Autonomie und Selbstbestimmung von 60.000 Österreicherinnen und Österreichern zu behindern.“

Rückfragen & Kontakt:

Lebenshilfe Österreich
Albert Brandstätter, Generalsekretär
Favoritenstraße 111 / 10, 1100 Wien
Tel.: +43 (0)1 812 26 42-74
Fax: +43 (0)1 812 26 42-85
E-Mail: [email protected]
www.lebenshilfe.at

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