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ArbeitInklusionNewsPolitik und Recht

„Menschen, die arbeiten wollen, sollen auch arbeiten dürfen“

Von Rudi Rux 24. April 2018 Keine Kommentare
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„Menschen, die arbeiten wollen, sollen auch arbeiten dürfen“

Von 24. April 2018 Keine Kommentare

Das große Ziel vieler Menschen mit Behinderung ist es eine Arbeit zu bekommen. Im Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) (1) der UN Behindertenrechtskonvention wird Folgendes festgelegt:

„Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“

Bereits im Jahr 1993 ist die EUSE (Europeean Union of Supported Employment) gegründet worden. EUSE bedeutet ins Deutsche übersetzt Europäische Union für Unterstützte Beschäftigung. Seit damals hat sich sehr viel getan. Es wurden in verschiedenen Ländern erfolgreiche Projekte ins Leben gerufen, die Menschen mit Behinderung dabei unterstützten eine Arbeit zu bekommen und diese auch zu behalten.

Lebenshilfen_Medienwerkstatt_Schiffer2014 hat die EUSE den Europäischen Werkzeugkoffer für Unterstützte Beschäftigung und Vielfalt veröffentlicht. Im Werkzeugkoffer wird der Weg zur beruflichen Integration von Menschen mit unterschiedlichstem Unterstützungsbedarf von der Klärung des  Berufswunsches  über die Arbeitsplatzsuche bis zur Vermittlung sehr gut beschrieben. Entwickelt wurde das Modell der Unterstützten Beschäftigung für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Das Konzept war so erfolgreich, dass es sehr bald hauptsächlich für die Arbeit mit anderen, leistungsfähigeren Zielgruppen verwendet wurde.

Im Juni 2017 wurde die Erste Weltkonferenz zu Supported Employment (Unterstützter Beschäftigung) von der EUSE in Belfast organisiert. In dieser Konferenz wurden Projekte zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung aus aller Welt vorgestellt. Es zeigte sich, dass es in vielen Ländern einzelne Projekte gibt, die Menschen mit Behinderung sehr erfolgreich dabei unterstützen einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Gelungene Beispiele für die Anstellung von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf gibt es auch in Österreich. Aber warum war es bisher nicht möglich diese Angebote flächendeckend umzusetzen?

Lebenshilfen_Wäscherei_SchifferWir leben in einer Leitungsgesellschaft, die Fähigkeiten und Talente des Einzelnen weniger fördert. Daher arbeiten Menschen mit Behinderung manchmal nicht schnell genug, sie sind teilweise nicht so ausdauernd, sie sind oft weniger flexibel in einem Betrieb einsetzbar und benötigen in der Regel Unterstützung und Anleitung. Deshalb ist es wohl noch immer nicht möglich, dass eine größere Zahl von „teilarbeitsfähigen“ Menschen mit Behinderung eine Bezahlung anstatt eines Taschengeldes bekommt. Zudem gelten sie per Gesetz als nicht arbeitsfähig. Aber sie wollen arbeiten!

Für eine Anstellung von Menschen mit geringer Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt braucht es verlässliche, kalkulierbare und ausreichende Unterstützungsleistungen. Auch nach einer erfolgreichen Vermittlung ist es erforderlich, die geringere Leistungsfähigkeit der Zielgruppe über hohe Lohnkostenzuschüsse und den personellen Einsatz von ArbeitsbegleiterInnen oder innerbetrieblichen MentorInnen zu kompensieren. Die große Bedeutung der dauerhaften  Unterstützungsleistung für die nachhaltige Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird in zahlreichen Praxisberichten und im Europäischen Werkzeugkoffer für Unterstützte Beschäftigung und Vielfalt der EUSE aus dem Jahr 2014 besonders betont.

Für die Zukunft gilt es daher über gezielte Fördermaßnahmen Anreize zu schaffen, die es Personen der Zielgruppe ermöglichen, einer bezahlten Arbeit nachzugehen.

Sehr erfreulich ist, dass Politische Entscheidungsträger, InteressensvertreterInnen, Dachverbände und DienstleisterInnen in ganz Österreich sich in den letzten Jahren verstärkt dem Thema der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben widmen.

Wir kommen also der Umsetzung des Artikels 27 der UN Behindertenrechtskonvention also langsam näher. Nun gilt es am Thema dranzubleiben!

 

 

 

AutorRudi Rux

Bereichsleiter der Lebenshilfe in Graz und Umgebung

Rudolf Rux ist Bereichsleiter für Qualifizierung und Integrative Beschäftigung bei der Lebenshilfen Soziale Dienste GmbH. Derzeit setzt die Lebenshilfen Soziale Dienste GmbH gerade ein Projekt um, dass sich mit diesem Thema beschäftigt.

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