Leitbild und Statuten

„Die Vision der Lebenshilfe Österreich ist eine inklusive Gesellschaft. In dieser Gesellschaft leben Menschen in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit anerkannt und wertgeschätzt zusammen.“

Leitbild und Statuten

Das bedeutet,

  • dass alle Menschen verschieden sind.
  • dass alle Menschen gleich viel wert sind.
  • dass alle Menschen die gleichen Rechte und die gleichen Chancen haben.

Das sagt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Das ist auch die Überzeugung der Lebenshilfe.

Jeder Mensch soll andere Menschen achten und respektieren.
Jeder Mensch soll über sein Leben selbst bestimmen können.
Jeder Mensch soll die gleichen Chancen für seinen Lebensweg haben.

Inklusion und Teilhabe bedeuten, dass alle Menschen ihre Rechte kennen.
Inklusion und Teilhabe bedeuten, dass alle Menschen ihre Rechte ausüben können.

In der Lebenshilfe unterstützen wir Menschen mit intellektuellen Behinderungen und ihre Angehörigen auf ihrem Weg zur Inklusion.
Die „Wege zur Inklusion“ haben wir in einem Dialogpapier festgehalten.
Der gegenseitige Austausch ist uns wichtig – Menschen mit Behinderungen, Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten gemeinsam. Gleichzeitig treten wir in Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der Öffentlichkeit und den Bürgerinnen und Bürgern.

Wir nehmen die Unterschiedlichkeit und die Fähigkeiten jedes einzelnen Menschen ernst! Egal ob jemand wenig oder einen hohen Unterstützungsbedarf hat. Teilhabe, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten gilt es für alle Menschen sicherzustellen!

Die Vision der Lebenshilfe ist ein inklusive Gesellschaft.
Was bedeutet Inklusion?

  • Alle Menschen sollen gemeinsam und gleichberechtigt leben können.
  • Es bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt miteinander leben können.
  • Es bedeutet, dass die Menschen verschieden sind.
  • Alle lernen voneinander.
  • Alle Bürgerinnen und Bürger müssen zum gemeinsamen Leben beitragen.

Inklusion gilt für alle Menschen:

  • Männer und Frauen
  • junge und alte Menschen
  • Menschen mit verschiedenen Hautfarben
  • Menschen, die eine andere Sprache sprechen
  • Menschen ohne Behinderungen und Menschen mit Behinderungen

Menschen mit intellektuellen Behinderungen nehmen als Bürgerinnen und Bürger mit allen Rechten an der Gesellschaft teil. Sie haben einen Rechtsanspruch auf persönliche Unterstützung.

Menschen mit Behinderungen führen ein Leben wie andere auch!

Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, entwickeln die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes eine neue Achtsamkeit gegenüber Menschen mit intellektuellen Behinderungen.

Menschen mit Behinderungen werden als selbstverständlicher Bestandteil der Gesellschaft gesehen.

Sie werden in den Lebensalltag einbezogen und gestalten gemeinsam mit ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Zusammenleben.

Dadurch werden Behinderungen durch die Gesellschaft abgebaut.

Die inklusive Gesellschaft nützt allen Menschen!

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