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Inklusion

Wir und andere Organisationen der Behindertenarbeit beurteilen GuKG-Novelle als ungenügend

Von 16. Juni 2016 Keine Kommentare
Inklusion

Wir und andere Organisationen der Behindertenarbeit beurteilen GuKG-Novelle als ungenügend

Von 16. Juni 2016 Keine Kommentare

Verbesserungen für Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen am halben Weg steckengeblieben!

1_small_ps_paragraph_3Wien (OTS) – Insgesamt als ungenügend beurteilen VertreterInnen der großen Dienstleistungsorganisationen der Behindertenarbeit (Diakonie, Caritas, Lebenshilfe, Volkshilfe, Habit, Jugend am Werk, Sozialwirtschaft Österreich) die am Dienstag im Ministerrat beschlossene Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG):

„Einerseits freuen wir uns über die Änderungen im Bereich des Ärztegesetzes für den Behindertenbereich, denn damit wird ein wesentlicher Teil von Delegationen im ärztlichen Handeln ermöglicht. Andererseits spiegelt sich diese Delegationsmöglichkeit bei Pflegehandlungen im GuKG nicht wieder. Damit wird letztlich nicht ausreichend auf die Anforderungen in der Behindertenarbeit eingegangen, um gute Begleitung und Betreuung für Menschen mit Behinderung gewährleisten zu können. Wenn es hier nicht doch noch zu einer Änderung kommt, wird die Verabreichung von Sondennahrung erlaubt sein, nicht aber die Übernahme der Körperpflege. Hierbei geht es nicht um allfällige Befindlichkeiten von Behindertenorganisationen, sondern es geht um pflegerische und medizinische Rahmenbedingungen, damit Menschen auch mit schweren Behinderungen an der Gesellschaft teilhaben können.“

Dies ist besonders bedauerlich, weil hier seitens des Gesundheitsministeriums für die Übernahme der im UBV(Unterstützung in der Basisversorgung)-Modul genannten pflegerischen Tätigkeiten eine unklare, praxisferne und daher ungeeignete Regelung festgelegt ist. „Um Menschen mit mehrfacher Behinderung (insbesondere auch kognitiver, psychischer oder Lernbehinderung) im Alltag ganzheitlich und professionell begleiten zu können, ist behinderten(päd)agogische Kompetenz in den multiprofessionellen Teams der Behinderteneinrichtungen unverzichtbar. Wird hier in Zukunft keine klare gesetzliche Basis geschaffen, so ist Behindertenarbeit im Sinne von Inklusion, Teilhabe und Normalität, zu der sich Österreich im Rahmen der UN-Behindertenrechtekonvention verpflichtet hat, schlicht und einfach nicht möglich!“ betonen die Organisationen der Behindertenarbeit. Kommt es zu keiner praxistauglichen Änderung, können viele Menschen mit Behinderungen nicht mehr in kleinen Wohngemeinschaften leben und sehr viele MitarbeiterInnen wären von Kündigung bedroht, da sie nicht mehr pflegerisch tätig sein dürfen!

Bei der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung sind laut den Behindertenorganisationen pflegerische und medizinische Tätigkeiten eben nur ein Teil des Alltagslebens. Sie sind ein Begleitprozess, nicht der Kernprozess wie in der Akutpflege. Der Schwerpunkt liegt in der gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion und Teilhabe in allen wichtigen Lebensbereichen.

Um diese rechtlich problematische Situation zu beheben, fordern die Behindertenorganisationen entsprechende Änderungen im GuKG, ähnlich wie im Ärztegesetz, um neben der Übertragung medizinischer Tätigkeiten auch pflegerische Tätigkeiten im Alltag gewährleisten zu können. Dazu die VertreterInnen der Behindertenarbeit enttäuscht: „Wir haben mehrfach und in aller Deutlichkeit aber offensichtlich vergeblich unsere Anliegen vorgebracht und fordern dringend noch letzte Änderungen in der vorliegenden Novelle. Eine Verlängerung der derzeit problematischen Situation können wir nicht akzeptieren.“

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