Leitbild und Statuten

„Die Vision der Lebenshilfe Österreich ist eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit anerkannt und wertgeschätzt zusammenleben.“

Leitbild und Statuten

Jeder Mensch – ob mit oder ohne Behinderungen – ist frei und gleich an Würde und Rechten. Unsere Überzeugung wird – seit 2008 in Österreich verbindlich – von der UN-Behindertenrechts-Konvention getragen. Die UN-Konvention fordert die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde sowie der damit verbundenen Selbstbestimmung und Chancengleichheit.

Inklusion und Teilhabe bedeuten für Menschen mit Behinderungen, mit allen Bürgerrechten aktiv am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen.

Wir unterstützen Menschen mit intellektuellen Behinderungen und deren Angehörige bei der Vertretung ihrer Interessen in und mit der Gesellschaft.

Inklusion ist für uns ein umfassender Gestaltungsauftrag.
Dieser Gestaltungsauftrag an unsere Vereine und Dienstleistungen wird im Dialogpapier der Lebenshilfe „Wege zur Inklusion“ geschildert.
Gesellschaftliche Teilhabe wird von der Lebenshilfe aktiv mitgestaltet. Dabei ist uns der gegenseitige Austausch wichtig – Menschen mit Behinderungen, Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hören aufeinander. Gleichzeitig streben wir Dialoge mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der Öffentlichkeit, der Zivilgesellschaft und den Bürger*innen an.

Wir nehmen die Unterschiedlichkeit und die Fähigkeiten jedes einzelnen Menschen ernst! Egal, ob jemand wenig oder einen hohen Unterstützungsbedarf hat. Teilhabe, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten gilt es für alle Menschen individuell sicherzustellen!

Die Lebenshilfe Österreich setzt sich für die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft auf Grundlage der UN-Behindertenrechts-Konvention in Österreich ein.

Die Vision der Lebenshilfe ist eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit anerkannt und wertgeschätzt zusammenleben:

Menschen mit intellektuellen Behinderungen nehmen als Bürgerinnen und Bürger mit allen Rechten an der Gesellschaft teil und haben einen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte persönliche Unterstützung.

Das Gemeinwesen befähigt Menschen mit Behinderungen, ihre Entwicklungsmöglichkeiten in allen Lebensphasen und -bereichen zu entfalten, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, ihre Unterstützung frei zu wählen und die gesellschaftlichen Angebote selbstbewusst und nach ihren eigenen Bedürfnissen wahrzunehmen. Menschen mit Behinderungen führen ein Leben wie andere auch!

Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft entwickeln die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes eine neue Achtsamkeit gegenüber Menschen mit intellektuellen Behinderungen, wodurch ihre gesellschaftliche Ausgrenzung zukünftig vermieden wird.  Menschen mit Behinderungen werden als selbstverständlicher Bestandteil der Bürgergesellschaft gesehen. Sie werden in den Lebensalltag einbezogen und gestalten gemeinsam mit ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein solidarisches Zusammenleben. Dadurch werden Behinderungen durch die Gesellschaft abgebaut.

Die inklusive Gesellschaft nützt allen Menschen!

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