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Presseaussendung: „Kein Schulplatz für Kinder mit Behinderungen“

Von 4. Oktober 2022 Keine Kommentare
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Presseaussendung: „Kein Schulplatz für Kinder mit Behinderungen“

Von 4. Oktober 2022 Keine Kommentare

Österreich wird wegen Verletzung des Menschenrechts auf Bildung geklagt

‚Du darfst leider nicht mehr in die Schule gehen. Für dich gibt es keinen Platz, denn du hast eine Behinderung.‘ Das mussten Eltern ihren Kindern mitteilen.

Warum? Kinder mit Behinderungen haben nur ein Recht auf zehn Schuljahre. Es gibt kein Recht auf den Besuch eines 11. und 12. Schuljahres für Kinder mit Sonderpädagogischem Förderbedarf.

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind nur mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde zum Besuch eines 11. und 12. Schuljahres berechtigt. Diese Bewilligung wird aber oft nicht erteilt. Genaue Zahlen dazu wurden selbst auf eine parlamentarische Anfrage hin nicht vorgelegt.

„Dieser Zustand ist untragbar. Kinder mit Behinderungen werden nach dem 10. Schuljahr gnadenlos vor die Schultür gesetzt. Sie bräuchten oft etwas länger, um gut den Übergang in eine weitere Ausbildung zu schaffen“, zeigt sich Markus Neuherz, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich, schockiert, dass diese unhaltbare Selektion im Bildungssystem weiter aufrechterhalten wird.

Wie die ZIB 2 am Sonntag, 2. Oktober berichtete, wird nun von betroffenen Eltern eine Verfassungsklage vorbereitet. „Eine Verfassungsklage ist tatsächlich notwendig und eine mutige Initiative. In Österreich wird das Menschenrecht auf Bildung noch immer nicht eingehalten. Wir hoffen, dass diese Klage Österreich einen entscheidenden Schritt hin zu einem inklusiven Bildungssystem näherbringt“, gibt sich Neuherz hoffnungsvoll.

Hier klicken für die PDF-Version der Presseaussendung.

Kontakt:
Lebenshilfe Österreich
Markus Neuherz
Generalsekretär
Tel.: +43 (0)660 66 71 813
E-Mail:
neuherz@lebenshilfe.at

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