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InklusionSelbstvertretung

Was macht man als SelbstvertreterIn der Lebenshilfe?

Von 17. Juni 2016 Keine Kommentare
InklusionSelbstvertretung

Was macht man als SelbstvertreterIn der Lebenshilfe?

Von 17. Juni 2016 Keine Kommentare

Eine Säule der Philosophie der Lebenshilfe heißt Selbstvertretung.

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„Als Selbstvertreter kämpft man für seine Rechte, für Selbstbestimmung und Mitbestimmung!“, so Thomas Wagner.

„Nichts über uns ohne uns“ lautet der allgemeine Slogan und meint damit,
dass Menschen mit Beeinträchtigungen selbst für ihre Rechte eintreten und kämpfen.

„Inklusion ist Vision, Anspruch und sehr häufig noch nicht Teil des Alltagsverhaltens“, so Thomas Wagner, Selbstvertreter und Vizepräsident der Lebenshilfe Österreich.

Gerade deshalb sind Selbst- und Mitbestimmungsrechte und ihre Durchsetzung in der Lebensrealität von Menschen mit Beeinträchtigungen Hauptanliegen der SelbstvertreterInnen.

Menschen mit Beeinträchtigungen stehen selbst für Ihre Rechte ein.
Darum gilt als langfristiges Ziel des Selbstvertretungs-Beirats der Lebenshilfe, dass Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung befähigt werden sollen, ihre Interessen sowohl als NutzerInnen von Dienstleistungen als auch als InteressenvertreterInnen wahrzunehmen.

Damit sollen SelbstvertreterrInnen einen aktiven Part sowohl bei der Umsetzung der UN-Konvention in der Lebenshilfe (Inklusion, Selbstbestimmung, Persönliche Assistenz, Unterstützte Entscheidungsfindung) aber auch im Zuge des Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP Behinderung) übernehmen beziehungsweise dazu befähigt werden (Empowerment).

Die Forderung nach vollständiger und selbstverständlicher Einbeziehung bezieht sich auf verschiedene Ebenen:

  • Auf Organisationsebene sollen Mitbestimmungsstrukturen im Wohn-, Arbeits- und Freizeitumfeld geschaffen werden,
  • auf gesellschaftlicher Ebene steht die selbstverständliche Miteinbeziehung bei politischen und rechtlichen Entscheidungsprozessen im Mittelpunkt.

 

 

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