Am 15. Juni 2016 wurde die Korrektur der deutschsprachigen Übersetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht.
Mit der neuen Übersetzung wurden inhaltliche Fehler ausgebessert, die bei der UN-Staatenprüfung an der deutschen Übersetzung bemängelt wurden.
Auch einer unserer Selbstvertreter der Lebenshilfe war bei der Arbeitsgruppe der neuen Übersetzung mit dabei, Erich Girlek aus Salzburg.
Mit der neuen Übersetzung hat sich an einigen Stellen durchaus der Sinn verändert.
Wir denken, dass es für Ihre Arbeit von Interesse sein könnte, die nun von der Republik Österreich veröffentlichte korrigierte Fassung greifbar zu haben. Darum möchten wir auf BIZEPS verweisen, die die Neuübersetzung für Österreich, das Fakultativprotokoll und die gesetzlichen Regelungen zum Bundes-Monitoringausschuss in einer handlichen Broschüre zur Verfügung stellen. Erstmals ist diese Broschüre auch im Buchhandel verfügbar und kann bei jedem Buchhändler bestellt werden.
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