Barrierefrei:
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Sozialministerium hat eine neue Übersetzung der UN-BRK erstellt. Dabei haben Selbstvertreter und Selbstvertreterinnen mitgerarbeitet.

Für viele Menschen, seien es Menschen mit Lernschwierigkeiten, oder Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, ermöglicht erst Leichte Sprache Partizipation sowie gesellschaftliche und politische Teilhabe. Durch die Leicht-Lesen-Version der Konvention sind Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen umfassend verständlich und einforderbar.

Die UN-Konvention garantiert mit Artikel 21 das Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen. Dazu zählen auch Maßnahmen wie Leichte Sprache, um Kommunikation barrierefrei zu gestalten.

Hier gehts zum Download: https://www.monitoringausschuss.at/download/grundlagen/un-konvention/un-konvention_ll.pdf

Mehr Informationen findest du hier.

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