Offener Brief zur Inklusion im Bildungsbereich:
Lasst den Worten Taten folgen
Integrative Mehrstufenklassen brauchen langfristige Mittelzusage
Die Initiative „Bessere Schule Jetzt“, unterstützt vom Österreichischen Behindertenrat, der Lebenshilfe Österreich und Integration Wien hat (erneut) große Sorge, dass Integrative Mehrstufenklassen bald aus der Wiener Bildungslandschaft verschwunden sein werden. Von Seiten der Expert*innen, Pädagog*innen und Behindertenorganisationen gelten Integrative Mehrstufenklassen als Best Practice im Bereich der Inklusion. Dennoch standen sie letztes Jahr kurz vor dem Aus. Nun, ein Jahr später, müssen Schüler*innen, Eltern, Pädagog*innen und Schulen wieder um den Fortbestand Integrativer Mehrstufenklassen zittern.
Ist die Politik nicht bereit, zumindest das Minimum an Ressourcen für Integrative Mehrstufenklassen dauerhaft bereitzustellen, werden noch mehr Lehrer*innen aufgrund von Überforderung aufgeben und Schulen diese Klassen schließen. Ein großer und wertvoller Beitrag zur Inklusion würde verloren gehen, indem lang gewachsene, funktionierende Strukturen für immer zerstört würden.
Mehr dazu im offenen Brief.
Pressekonferenz “2-Säulen-Modell: Einkommen und Bedarfssicherung für Menschen mit Behinderungen”
Anlässlich des jährlichen “Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen” am 3. Dezember präsentierte die Lebenshilfe am 01.Dezember 2020 die neue Studie “2-Säulen-Modell: Einkommen und Bedarfssicherung für Menschen mit Behinderungen” zur chancengleichen Teilhabe am Arbeitsmarkt, die den momentanen gesetzlichen Rahmen aufschlüsselt.
Inklusiver Arbeitsmarkt, positive Bewertung des Gesundheitszustandes
Die Studie der Lebenshilfe geht von einem 2-Säulen-Modell und einer ressourcen- und fähigkeitsorientierten Bewertung des Gesundheitszustandes von Menschen mit Behinderungen aus. Ziel ist ein durchlässiger inklusiver Arbeitsmarkt und die reguläre und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aller Personen, die auf Taschengeldbasis (in Werkstätten) beschäftigt sind.
Behindertenpolitik neu gedacht – Teilhabe statt Wohltätigkeit
Das 2-Säulen-Modells kann als Fundament einer Umgestaltung der derzeit karitativ ausgerichteten Behindertenpolitik hin zu einer auf Ermächtigung und Teilhabe ausgerichteten Behindertenpolitik verstanden werden. Die Einkommens-Säule sichert die Existenz, die Bedarfssicherungs-Säule deckt den behinderungsbedingten Mehraufwand (soziale Dienste, Hilfsmittel, Pflegegeld, persönliches Budget, persönliche Assistenz, steuerliche Begünstigungen)ab. Voraussetzung ist ein Lohnkosten-Zuschuss- sowie ein adaptiertes Normkostenmodell-Modellder Kalkulation von Tagsätzen von sozialwirtschaftlichen Unternehmen, die als freie Träger der Behindertenhilfe Menschen mit Behinderungen regulär beschäftigen.
Offener Brief zur chancengleichen medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen bei Kapazitätsbegrenzungen
Lebenshilfe Österreich ist besorgt, dass es in Hinblick auf die durch COVID bedingten Kapazitätsgrenzen in Krankenhäusern und der Gesundheitsversorgung vermehrt zu Engpässen an Intensivbetten sowie medizinischem Personal kommt.
Die Pandemie stellt das Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Die Verbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 und der stetige Anstieg der Infektionen in der Bevölkerung tragen zur Ressourcenknappheit und Überlastung der Krankenhäuser bei und entsprechende Impfungen sind derzeit nicht gegeben. Behördlich angeordnete Ausgangsbeschränkungen und präventive Maßnahmen versuchen die Versorgungskapazitäten der Spitäler sicherzustellen.
Mehr dazu in unserem offenen Brief.
Lebenshilfe: Das sind die nächsten Schritte für Inklusion
Aufruf an Parlament und künftige Regierung: Menschen mit Behinderungen Rechte geben
Am heutigen internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen und weltweiten Tag des Gebens #GivingTuesday fordert die Lebenshilfe etwas Bestimmtes zu geben: nämlich Rechte für Menschen mit Behinderungen.
Lebenshilfe Generalsekretär Albert Brandstätter: „Inklusion bedeutet Selbstbestimmung statt Bevormundung und Rechtsansprüche statt milder Gaben.“
3. Dezember 2019
Lebenshilfe begrüßt Nationalratsentscheidungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen
In der gestrigen Sondersitzung des Nationalrates wurde über den eingebrachten Antrag 508/A(E) auf Aufwertung der persönlichen Assistenz im Freizeitbereich abgestimmt. Damit sind nun die Weichen für eine gesetzliche Verankerung der bundesweit einheitlichen persönlichen Assistenz gestellt. Bei der Umsetzung gilt es jedoch auf bestimmte Aspekte zu achten. Dafür gilt es Menschen mit Behinderungen zu involvieren.
20.09.2019
Lebenshilfe: Einschätzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes
Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist kein geeignetes Instrument der Sicherung gegen Armut, es bringt viele Bevölkerungsgruppen in größte Schwierigkeiten.
Obwohl viele Kritikpunkte betreffend Menschen mit Behinderungen beseitigt wurden, kann man zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz grundsätzlich sagen, dass keine bundeseinheitlichen Standards für Menschen mit Behinderungen geschaffen wurden. In vielen Fällen wird es davon abhängen, wie die Landesgesetzgeber ihren – im Vergleich zu anderen Personengruppen sehr großen – Spielraum nutzen werden!
30.04.2019
Lebenshilfe: Offener Brief zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz
Lebenshilfe Österreich kritisiert Sozialhilfegrundsatzgesetz und appelliert an die Abgeordneten des Parlaments und der Landtage den Entwurfes grundlegend zu überarbeiten.
Es wäre ein Armutszeugnis, wenn das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz im Nationalrat beschlossen wird. Fachliche Expertise und gemeinsame Vereinbarungen mutwillig zu umgehen ist eine Vorgehensweise, die auf keinen Fall Schule machen darf. Und nicht zuletzt sind die Argumente der Bundesregierung eine Augenauswischerei.
Mehr dazu in unserem offenen Brief.
Weitere Stellungnahmen finden sich auf der Seite der Armutskonferenz.
Lebenshilfe fordert zu Rechnungshofbericht: Inklusion im gesamten Bildungssystem rasch umsetzen!
Menschen mit Behinderungen sind in allen Bildungsphasen von Kindergartenalter bis zur Universität und Erwachsenenbildung gleichzustellen.
„Inklusive Bildung ist der Schlüssel zu einem inklusiven Leben und dem nicht-diskriminierten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Beibehaltung der Sonderschule in der derzeitigen Form ohne einen Prozess der Transformation in Richtung inklusive Schule und Teil des Regelschulsystems ist ein falscher Weg. Die Lebenshilfe fordert schon seit Jahren einen entschlossenen Umsetzungsplan für ein inklusives Bildungswesen für alle Lebensphasen. Ein erstes Etappenziel auf diesem Weg ist erreicht, wenn der Bund und die Länder eine Vereinbarung abschließen und sich gegenseitig in einem Stufenplan verpflichten, inklusive Bildung von den Angeboten für Kleinkinder bis zur universitären Ausbildung und der allgemeinen Erwachsenenbildung umzusetzen“, mahnt Lebenshilfe-Generalsekretär Albert Brandstätter.
Lebenshilfe: Sozialhilfe-Grundsatzgesetz weit von Sicherung selbstbestimmten Lebens und gesellschaftlicher Teilhabe entfernt
Gesetzesentwurf verschlechtert Lebensgrundlage von Menschen mit Behinderungen
“Österreich hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) dazu verpflichtet Menschen mit Behinderungen ein menschenwürdiges und der Umgebung gleich gestelltes Leben zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen brauchen eine Lebensgrundlage für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftlicher Teilhabe. Eine bundesweit einheitliche Sozialhilfe sollte diese Rechte widerspiegeln – der derzeitige Gesetzesentwurf ist davon weit entfernt”, erklärte Lebenshilfe-Generalsekretär Albert Brandstätter anlässlich der heutigen Pressekonferenz der Armutskonferenz.
Die Lebenshilfe sieht den Entwurf des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes als nicht geeignet, um Menschen mit Behinderungen die in der UN-BRK zugesicherte gesellschaftliche Teilhabe und selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten. Besonders gilt dies für die Gruppe der Menschen mit intellektuellen Behinderungen, die in der Regel als erwerbsunfähig eingestuft werden.
Was das neue Gesetz mit sich bringen würde, kannst du in der Pressemitteilung und im Fact Sheet nachlesen.
10 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention viele Inklusionsbaustellen offen
„Mit dem heutigen internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen fordert die Lebenshilfe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein selbstbestimmtes und gleichgestelltes Leben von Menschen mit Behinderungen inmitten der Gesellschaft. Das bedeutet: Selbstbestimmung statt Bevormundung und Rechtsansprüche statt milder Gaben. Auch 10 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention bleiben sehr viele Inklusionsbaustellen offen“, erklärt Lebenshilfe Generalsekretär Albert Brandstätter anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember.
Allerdings bleibt noch sehr viel zu tun: Die zentralen Herausforderungen für ein selbstbestimmtes Leben sind laut Lebenshilfe der Zugang von Menschen mit Behinderungen zu einer inklusiven Regelschule, die Menschen besser auf den Arbeitsmarkt vorbereitet, die Schaffung eines erweiterten Arbeitsmarktes, Wahlmöglichkeiten für selbständige und individuelle Wohnformen und eine qualifizierte bundesweite Persönliche Assistenz.
03.12.2018
Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderungen
Konstruktives Gespräch – dennoch verbesserter Gesetzesentwurf notwendig
Das seit Wochen von Opposition und Expertinnen und Experten der Behindertenorganisationen geforderte Gespräch anlässlich der Unklarheiten bei der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung fand gestern (23.10.2018) statt.
„Das Ergebnis von gestern sind die Einbindung der Opposition und der Behindertenorganisationen bei Erarbeitung eines Erlasses und ein laufendes Monitoring, das die Entwicklung beobachten soll. Rechtssicherheit und eine ausreichende Reparatur – so wie gefordert ist damit nicht gegeben“, stellten VertreterInnen von NGOs sowie von SPÖ, NEOS und Liste Pilz am Dienstag fest.
Damit wurden die Behindertenorganisationen nun eingebunden, doch das Gesetz bleibt unpräzise. Ein Monitorin, welches die weitere Entwicklung beobachten soll, gibt es nun auch. Eine Rechtssicherheit und eine Reparatur ist dadurch jedoch nicht gegeben. Das Gesetz bleibt bis aufs Weitere unpräzise.
„In dem durchaus konstruktiven Gespräch mit VertreterInnen der Regierungsparteien und des Familienministeriums wurden einige, aber nicht alle Bedenken der Behindertenorganisationen ausgeräumt. Daher empfehlen wir dringend nochmals eine Expertenrunde, deren Ergebnisse in einen verbesserten Gesetzesentwurf oder einen Abänderungsantrag einfließen könnten und parallel dazu die gemeinsame Arbeit an einem Einführungserlass. Dadurch würde nicht allzu viel Zeit verloren gehen und das Gesetz an Substanz gewinnen. Die Ankündigung, dass die Behindertenorganisationen in die Formulierung des Erlasses rechtzeitig eingebunden werden, sehen wir als wichtigen Fortschritt. Grundsätzlich hat sich wieder einmal gezeigt, dass die Lebensrealitäten behinderter Menschen vor allem durch diese selbst formuliert werden und rechtzeitig in einen Gesetzesprozess einfließen sollten“, so Albert Brandstätter Lebenshilfe-Generalsekretär.
Lebenshilfe fordert ExpertInnen-Hearing zu Initiativantrag zur Abänderung des Familienlastenausgleichsgesetzes
Initiativantrag wirft vor Abstimmung viele kritische Fragen auf – Einbeziehung der Betroffenen dringend erforderlich!
Die Lebenshilfe begrüßt die gesetzliche Klarstellung über den Vollzug der Regelungen im Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) – dennoch ist Nachbesserungsbedarf vorhanden. Denn die Ausdehnung der Regelung auf BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung stellt eine Verschlechterung im Vergleich zur geltenden Rechtslage dar: Der Gesetzestext spiegelt zur Zeit nicht immer die reale Lebenslage der Betroffenen dar. Zum Beispiel im Fall von teilbetreutem Wohnen oder bei der Erfordernis der eigenständigen Haushaltsführung für Kinder mit erheblicher Behinderung.
Für die Präzisierung und Konkretisierung ist vor einer endgültigen Beschlussfassung daher ein parlamentarisches Hearing unter Beiziehung von ExpertInnen und VertreterInnen von Behindertenorganisationen unerlässlich.
8. September 2018
Lebenshilfe fordert Zugang zu erweitertem Arbeitsmarkt für alle Menschen mit Behinderungen
Lebenshilfe unterstützt ‚Wiener Deklaration‘ zu Recht auf Arbeit von Menschen mit Behinderungen anlässlich Konferenz „Arbeit für alle“.
Seit 10 Jahren gibt es nun die UN-Behindertenrechtskonvention. Zu diesem Anlass wurde am 27. September eine Konferenz zu „Arbeit für Alle – Employement for All“ veranstaltet, um das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen laut Artikel 27 der Konvention in den Fokus zu nehmen.
Organisiert wurde die Konferenz von: Dachverband berufliche Integration Austria – dabei-austria, Österreichischer Behindertenrat, ÖGB Chancen Nutzen Büro, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, European Association of Service Providers for Persons with Disabilities, European Platform for Rehabilitation, European Union of Supported Employment.
250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren anwesend, darunter Expertinnen und Experten aus ganz Europa, die Strategien besprachen und reflektierten. Damit sind die ersten Schritte zu einer „Wiener Deklaration“ gesetzt, welches bereits im Entstehen ist.
Wir unterstützen dieses Vorhaben und fordern einen inklusiven Arbeitsmarkt für alle!
Dementsprechend muss gemäß Artikel 27 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein offener, inklusiver und für alle zugänglicher und durchlässiger Arbeitsmarkt aufgebaut werden, um es allen Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, ihren Lebensunterhalt über ein Erwerbseinkommen zu bestreiten.
28. September 2018
Lebenshilfe begrüßt die sofortige gesetzliche Reparatur der Kürzungen der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderungen.
Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige müssen bei der Neuformulierung einbezogen werden
Ohne Vorankündigung wurde in den letzten Wochen die erhöhte Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderungen von den Finanzämtern in mehreren Bundesländern gekürzt. Die finanziellen Einbußen, die sich daraus ergeben (EUR 379,40 pro Monat), erschweren Menschen mit Behinderungen die Führung eines selbstbestimmten und würdevollen Lebens. Lebenshilfe begrüßt daher die Ankündigung der Familienministerin mit der sofortige gesetzlichen Reparatur der Kürzungen der erhöhten Familienbeihilfe und dem Stopp der Ausstellung der Bescheide.
Die Neuformulierung des Gesetzes sollte unbedingt gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen geschehen, damit ihre Expertise und Lebensrealität einfließen!
31. August 2018
Lebenshilfe: Erwachsenenschutzgesetz muss bleiben
Von allen Parteien verabschiedet, für Gleichstellung essentiell
Das Erwachsenenschutzgesetz 2016 wurde in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet und mit den Stimmen aller im Parlament vertretenen Parteien – also auch der derzeitigen Regierungsparteien – verabschiedet. Für die Gleichstellung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen ist dieses Gesetz essentiell. Die Lebenshilfe ist besorgt über die drohende Verschiebung.
19.02.2018
Lebenshilfe bewertet Regierungsprogramm zwischen ambitioniert und problematisch
Gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung sind positiv zu bewerten, im Bereich Bildung gravierende Mängel
Den Grundsätzen „gleichberechtigte Teilhabe“ und „Selbstbestimmung im Vordergrund“ stimmt die Lebenshilfe zu, sieht im Bereich Bildung allerdings gravierende Mängel. Die Ansätze zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen können positive Impulse geben.
18.12.2017
Regierungsverhandlungen: Lebenshilfe fordert Recht auf inklusive Bildung
Beibehaltung der Sonderschule ist kein Schritt in die richtige Richtung
Die Beibehaltung der Sonderschule in der derzeitigen Form ohne einen Prozess der Transformation in Richtung inklusive Schule und Teil des Regelschulsystems ist keine Inklusionsbotschaft, sondern missachtet die UN-Behindertenrechtskonvention und damit die Menschenrechte in unserem Land.
Nationalratsbeschluss Inklusionspaket
Die Lebenshilfe hat eine Gesetzesinitiative unterstützt, mit der die Inklusion von Menschen mit Behinderungen vorangetrieben wird.
Das Inklusionspaket wurde am 12.10. beschlossen!
Nationalratswahl ´17: Inklusions-Analyse der Wahlprogramme
Lebenshilfe untersucht Wahlprogramme nach Teilhabe an der Gesellschaft und präsentiert Ergebnisse für Medien im Rahmen der 50-Jahr-Feier
„Als Interessenvertretung für Menschen mit intellektuellen Behinderungen analysieren wir, ob die wahlwerbenden Parteien der kommenden Nationalratswahl die Forderung nach Inklusion in den Wahlprogrammen festgehalten haben“, so Regina Senarclens de Grancy, zuständig für Inklusionspolitik und Innovation bei der Lebenshilfe Österreich.
Die Ergebnisse der Inklusions-Analyse der Wahlprogramme werden den MedienvertreterInnen am 28. September im Rahmen der 50-Jahr-Feier der Lebenshilfe im MuseumsQuartier Wien vorgestellt.
Pressekonferenz 20.9.: Bildungspolitik 2017-2022
Forderungen an Behindertenpolitik und Analyse der Wahlprogramme
Wir unterstützen die Forderungen von Behindertenrat und Behindertenanwalt und analysieren die Wahlprogramme hinsichtlich Inklusion.
Press Kit „Gegen Barrieren in Kopf und Alltag“
50 Jahre Lebenshilfe – 50 Jahre gegen Barrieren.
Prominente ÖsterreicherInnen unterstützen uns dabei.