Werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Wahlprogrammen berücksichtigt? Wo gibt es Schwerpunkte? Wo sehen wir dringend Handlungsbedarf gegeben?
Ein wichtiger Punkt ist die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung betreffend der Mindestsicherung zwischen den Bundesländern. Derzeit gibt es Bundesländer, wo ein Mensch mit Behinderung, der in einer Behindertenwerkstätte beschäftigt ist, die Mindestsicherung erhält. Würde diese Person unter exakt denselben Voraussetzungen in einem anderen Bundesland wohnen, bekäme sie die Mindestsicherung nicht. Diese unterschiedliche Behandlung ist rechtlich zulässig (…. wenn verschiedene Landesgesetzgeber denselben Sachverhalt länderweise einer unterschiedlichen gesetzlichen Regelung zuführen), sie führt aber dazu, dass folgende Situation auftreten kann:
in einer Behindertenwerkstätte ist eine Person A beschäftigt sind, welche die Mindestsicherung erhält und eine Person B welche sie nicht erhält und dies ist AUSSCHLIESSLICHvon der Wohnadresse abhängig.
Meiner Ansicht nach ist eine derart unterschiedliche Behandlung von Menschen mit Behinderung innerhalb Österreich sachlich nicht argumentierbar. Deshalb sollte eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen werden.
Ein wichtiger Punkt ist die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung betreffend der Mindestsicherung zwischen den Bundesländern. Derzeit gibt es Bundesländer, wo ein Mensch mit Behinderung, der in einer Behindertenwerkstätte beschäftigt ist, die Mindestsicherung erhält. Würde diese Person unter exakt denselben Voraussetzungen in einem anderen Bundesland wohnen, bekäme sie die Mindestsicherung nicht. Diese unterschiedliche Behandlung ist rechtlich zulässig (…. wenn verschiedene Landesgesetzgeber denselben Sachverhalt länderweise einer unterschiedlichen gesetzlichen Regelung zuführen), sie führt aber dazu, dass folgende Situation auftreten kann:
in einer Behindertenwerkstätte ist eine Person A beschäftigt sind, welche die Mindestsicherung erhält und eine Person B welche sie nicht erhält und dies ist AUSSCHLIESSLICHvon der Wohnadresse abhängig.
Meiner Ansicht nach ist eine derart unterschiedliche Behandlung von Menschen mit Behinderung innerhalb Österreich sachlich nicht argumentierbar. Deshalb sollte eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen werden.