Die Änderungen im NÖ Mindestsicherungsgesetz (MSG), vor allem die angedachten Kürzungen der Mindestsicherung, führen zu einer tiefgreifenden Schlechterstellung der finanziellen Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen!
Der Niederösterreichische Landtag hat die Anrechnung der Wohnbeihilfe zur Mindestsicherung für alle verabschiedet und die Mindestsicherung bei subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen gänzlich gestrichen! Diesen Menschen wurde Schutz gewährt, weil ihnen in ihrem Heimatland unmenschliche Behandlung, Folter oder die Todesstrafe droht!
Änderungen betreffen alle Menschen in Notsituationen
Das trifft darüber hinaus aber auch alle Menschen in wirtschaftlichen Notsituationen, die auf vorübergehende Hilfestellung durch die Mindestsicherung angewiesen sind.
Laut dem Behindertenbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2008 ist die Armutsgefährdungsquote von Menschen mit Beeinträchtigung (ca. 20%) fast doppelt so hoch, wie jene von Personen ohne Beeinträchtigung! Die Mindestsicherung alleine reicht Menschen mit Beeinträchtigungen in den wenigsten Fällen aus, um die Wohnkosten zu decken. Das höhere Armutsrisiko für Menschen mit Beeinträchtigung ist unbestritten!
Und die Situation hat sich seit dem Jahr 2008 noch wesentlich verschlechtert!!
Allerdings, so der niederösterreichische Plan, soll der Anspruch auf Mindestsicherung im Fall von Menschen mit Beeinträchtigungen, die Wohnbeihilfe beziehen, durch eine Gesetzesänderung geregelt werden. Niederösterreich ist unser österreichweites Schlusslicht bei bedarfsdeckenden Leistungen in Zusammenhang mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. #shameonyou
Der Nationale Aktionsplan Behinderung schreibt vor: Sicherung des Lebensstandards und Armutsbekämpfung!
Wie kann das funktionieren? Unter anderem durch die Möglichkeit zu ganz normaler Arbeit am offenen Arbeitsmarkt! Dazu braucht es ein gesellschaftliches Umdenken, etwa was herkömmliche Berufsprofile betrifft. Die Fähigkeit des Einzelnen gilt es zu erkennen und zu fördern!
#Wahlfreiheit #Selbstbestimmung
Habt ihr schon von Ken gehört? Ein tolles Beispiel wie man Armutsgefährung entgegenwirken kann, ist eine inklusive Arbeitswelt. Hier in Kürze die Geschichte von Ken aus den Vereinigten Staaten, der als intellektuell Beeinträchtigter einen Arbeitsbereich für sich entdecken konnte:
Teil 1: facebook.com/lebenshilfe.inklusion/photos
Teil 2: facebook.com/lebenshilfe.inklusion/photos/II
Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020 wurde das Ziel formuliert, dass Menschen mit Beeinträchtigungen bei allen Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von Armut besonders zu berücksichtigen sind. Wie aus den Arbeitslosenstatistiken hervorgeht, sind Menschen mit Behinderungen jedoch weit häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen und damit in vielen Fällen auch auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung angewiesen. Ein Teufelskreis..
Dieser in Auszügen übernommenen Stellungnahme der ÖAR, dem Dachverband der Behindertenorganisationen Österreichs, schließen wir uns an – Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung dürfen nicht in die Armut rutschen!
Wir lehnen derartige Änderungen entschieden ab!
Im Sinne aller Menschen in Österreich ersuchen wir die Abgeordneten des NÖ Landtages dringend, die geplanten Änderungen nicht zu beschließen!
Hier geht´s zur Stellungnahme der Lebenshilfe Niederösterreich:
Stellungnahme der Lebenshilfe Niederösterreich (APA OTS)
Die Stellungnahme der ÖAR findest du hier:
Stellungnahme der ÖAR zur Änderung des NÖ Mindestsicherungsgesetzes (MSG)
Info – Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR):
Die ÖAR ist die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in Österreich. In ihr sind 75 Mitgliedsorganisationen und damit mehr als 400.000 Menschen mit Behinderungen organisiert. Auf Grund der Vielfalt der Mitgliedsorganisationen verfügt die ÖAR über eine einzigartige Expertise zu allen Fragen, welche Menschen mit Behinderungen betreffen.