Europäisches Komitee für soziale Rechte verurteilt Belgien wegen unzureichender Bereitstellung inklusiver Bildungsangebote
Wien (OTS) – Nach einem 4-jährigen Verfahren ist diese weichenstellende Entscheidung ein Ausrufezeichen für alle unterzeichnenden Mitgliedsstaaten der Europäischen Sozialcharta und der UN-Behindertenrechtskonvention. Auch Österreich hat sich durch Art 24 UN-BRK zu einem einbeziehenden (inklusiven) Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslangem Lernen verpflichtet.
Lebenshilfe begrüßt die Entscheidung des Ausschusses
Österreich gestaltet aktuell den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030, universelle Zugänglichkeit zum Bildungssystem und angemesse Vorkehrungen sind ein Grundbaustein für chancengerechte Teilhabe am Leben. Es ist kein erdenklicher Grund ersichtlich, segregierende Bildungsformen aufrecht zu erhalten, stattdessen sollen wertvolle Ressourcen gebündelt und in ein gemeinsames Bildungssystem für alle überführt werden.
Gerade in pandemiebedingten Zeiten, kommt es immer wieder zu Ausschlusstendenzen in Schulen. Kinder müssen vom Unterricht fernbleiben, wenn kein „Nasenborer-Test“ durch sie selbst oder Angehörige in der Schule möglich ist. Das führt zu einer Diskriminierung, Kinder ohne Behinderungen erleiden diese Art des Bildungsnachteiles nicht. Durch eine Einverständniserklärung bestünde die Möglichkeit der Testvornahme durch das Betreuungspersonal, diese Option nehmen einige Schulleitungen nicht wahr. „In dieser sensiblen Zeit ist eine Konstante sowohl für Angehörige als auch Kinder wertvoll, daher regen wir die Nutzung dieses Rechtes an und fordern, dass das pandemiebedingt eingeschränkte Schuljahr anrechnungsfrei nachgeholt werden darf“, so Carina Pimpel interim. Generalsekretärin der Lebenshilfe Österreich.
Bildungsgerechtigkeit impliziert gleichberechtigte Handlungschancen
„Eine inklusive Bildungslandschaft ist der Übungsbereich für eine Gesellschaft, die sich am Menschen orientiert und sowohl die Unterschiede als auch die Würde aller Menschen respektiert,“ so steht es in der Salamanca Erklärung. Bildung ist der Motor der Entwicklung. Sie ist die Grundvoraussetzung für ein gleichgestelltes Leben in der Gesellschaft. Sie ist die Basis, um am regulären Arbeitsmarkt eine Anstellung zu erhalten. Daher ist eine hochwertige Bildung das Tor zur Selbstständigkeit und einer unabhängigen Lebensführung. „Unsere Vision ist ein inklusives Bildungssystem in Österreich. Dafür setzen wir uns ein und haben bereits einen Inklusionsfahrplan vorgelegt. Ein inklusives Bildungssystem heißt alle Kinder und Erwachsenen mit und ohne Behinderungen von Anfang an willkommen“, so Carina Pimpel weiter.