Zugang zu Informationen bedeutet Wahlfreiheit und Teilhabe am Leben
Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben.
Das beinhaltet sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gut informiert wählen können.
Aus diesem Grund sind unter anderem Wahlinformationen in einfacher Sprache ein Menschenrecht.
Am 9. Oktober 2022 ist die Bundespräsidentenwahl. Dieses Video vom Forschungsbüro für Menschenrechte der Lebenshilfen Soziale Dienste in Graz erklärt die Besonderheiten der Bundespräsidentenwahl.
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Weitere Videos in einfacher Sprache zu barrierefreien Wählen von den Lebenshilfen Soziale Dienste hier: https://bit.ly/3dx44rc
Hilfreiche Materialien
Das Bundesministerium hat Informationen zur Bundespräsidentenwahl in Leicht Lesen verfasst: https://www.bmi.gv.at/412/Bundespraesidentenwahlen/Bundespraesidentenwahl_2022/start_Leichter_Lesen.aspx
Um Informationen in einfacher Sprache zu den 7 Kandidaten hat sich die APA Top Easy bemüht: https://bit.ly/3R35FmE
Der ORF berichtet über QR-Codes als die neue Unterstützung bei Wahlen für Menschen mit Behinderungen: https://orf.at/einfach/stories/3286477/
Die Stadt Wien erklärt die unterschiedlichen Arten wie Menschen mit Behinderungen ihre Stimme abgeben können: https://bit.ly/3UKdMHx
Aktuelle Presseaussendung des Forschungsbüros für Menschenrechte der Lebenshilfen Soziale Dienste in Graz: PA-Forschungsbüro Menschenrechte_LHSD_2022_09_26