Barrierefrei:
Passen Sie die Darstellung an Ihre Bedürfnisse an!
InklusionNewsPolitik und Recht

Die Debatte rund um die erhöhte Familienbeihilfe

Von 18. Oktober 2018 Keine Kommentare
InklusionNewsPolitik und Recht

Die Debatte rund um die erhöhte Familienbeihilfe

Von 18. Oktober 2018 Keine Kommentare

Ein langer Weg zu einer gesetzlichen Reparatur

Seit diesem Sommer gibt es eine mediale, soziale und politische Debatte rund um die erhöhte Familienbeihilfe.

Als diesem Sommer der Lebenshilfe Nachrichten zu Ohr kamen, dass die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr ausbezahlt wird, konnten wir es zunächst kaum glauben.

Woher kam diese plötzliche Änderung?

Nach Recherche stellte sich heraus, dass der Auslöser Entscheide des Verwaltungsgerichtshofes in 2013 waren. Diese Entscheide hatten ursprünglich nichts mit Menschen mit Behinderungen zu tun, sondern waren im Asylbereich anzusiedeln. Sie besagen, dass wenn eine Person bereits durch die öffentliche Hand finanziert wird, diese nicht weitere Ansprüche auf öffentliche Unterstützung hat.

Das Wegfallen dieser Hilfen ist eine große Mehrbelastung von sozial bedürftigen Menschen. Und anscheinend haben manche Personen im Finanzministerium die Logik dieser Entscheide in (zu) einfacher Analogie auf Menschen mit Behinderungen und deren Familien umgelegt. Die Umsetzung geschah dann ganz ohne Vorankündigung.

Die finanziellen Einbußen, die sich daraus ergeben (EUR 379,40 pro Monat), erschweren Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu führen. So sind behinderungsbedingte Mehraufwendungen, wie etwa Selbstbehalte für Therapien, Hilfsmittel, Behandlungs- und Pflegekosten eine finanzielle Belastung.

Gemeinsam laut und hartnäckig

Die Lebenshilfe hat sogleich bei den Landesorganisationen nachgefragt, Informationen und juristische Expertise eingeteilt. Der Bundes-Behindertenanwalt Hofer und der Österreichischer Behindertenrat wurden ebenfalls alarmiert. Es wurde mit den verantwortlichen Stellen im Sozialministerium Kontakt aufgenommen. Presseaussendungen wurden verschickt. Der Behindertenanwalt und die Lebenshilfe schrieben zusätzlich noch Protestbriefe an den Finanzminister und an die Familienministerin mit der Aufforderung diese neue Praxis rückgängig zu machen und in den Dialog zu treten. Auch andere Stellen begannen zu intervenieren.

Bemühungen und Proteste tragen Früchte

14 Tage später: der Erfolg! Die Familienministerin reagierte über die Medien. Sie kündigte eine sofortige Reparatur dieser Gesetzeslage an. Auch aus dem Finanzministerium kam die Bestätigung, dass die Vollzugspraxis eingestellt wird. Damit wurden die Ausstellung der Bescheide und die Reparatur der gesetzlichen Lage bezüglich der Kürzung der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderungen erfolgreich gestoppt!

Verbesserung des Gesetzes – leider ohne Einbezug der Betroffenen

Dennoch: Die Reparatur des Gesetzes sollte unbedingt gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen geschehen, damit ihre Expertise und Lebensrealität einfließen. Dies geschah bis heute nicht.

Die Regierung hat nun am 10. Oktober im Familienausschluss das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) geändert. Darin soll nun durch eine Sonderreglung für „erheblich behinderte Kinder“ die erhöhte Familienbeihilfe sichergestellt sein – wenn sie einen eigenständigen Haushalt führen.

Den offiziellen Bericht  des Ausschusses für Familie und Jugend findet ihr hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00292/fname_713055.pdf

Die Ausschussfeststellung: „Der Familienausschuss geht davon aus, dass durch den gegenständlichen Antrag sichergestellt ist, dass alle Menschen mit Behinderung, die bisher einen Eigenanspruch hatten, die erhöhte Familienbeihilfe auch weiterhin beziehen können.“ muss umgesetzt werden – allerdings braucht es hier sicher Änderungen!

Nachbesserungsbedarf vorhanden

Wir sehen bei dem Entwurf wir im Detail noch einen dringenden Nachbesserungsbedarf. Der Gesetzestext spiegelt nämlich nicht immer die realen Bedarfe. Menschen mit Behinderungen benötigen gerade für ein selbstbestimmtes Leben Unterstützung im ausreichenden Ausmaß, z.B. im teilbetreuten Wohnen.

Herbert Pichler, Präsident des Behindertenrates, äußerte sich dazu in der ZIB1. Er folgert, dass zwar der eine Punkt im Gesetz ausgebessert wurde, aber zugleich sind durch die Neuformulierung neue Reparaturen anfällig.

Der Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe ist zwar gegeben, aber nur bei eigenständiger Haushaltsführung. Was das genau bedeutet oder wie das definiert ist, ist unklar. Es bedeutet jedoch konkret: alle, die in einem (teil-)betreutem Wohnen leben, bekommen keine erhöhte Familienbeihilfe mehr. Das ist unzumutbar!

Erfolg einer gut vernetzten und konstruktiven Interessensvertretung

Die Ausdehnung auf BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung zurückzunehmen bzw. die Definition des Tatbestandes des „eigenständigen Führen eines Haushalts“ in den Erläuterungen dahingehend abzuändern, dass sie der Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen entspricht. Besonders betrifft dies auf die Regelung zu, die besagt, dass ein eigenständiger Haushalt bei Kindern notwendig sei.

Die Opposition lud Behindertenrat, Behindertenanwalt, Bizeps (Zentrum für Selbstbestimmtes Leben), Lebenshilfe und die Ombudsstelle für Menschen mit Behinderungen (LOMB) am 17. Oktober für ein Gespräch ein. Wir hoffen, dass dieses Treffen Auswirkungen auf die derzeitige Gesetzeslage und Situation von Menschen mit Behinderungen haben wird.
Mehr zum Gespräch findet ihr auf diesem Beitrag: https://www.lebenshilfe.at/familienbeihilfe-fuer-menschen-mit-behinderung/

Am 27. November 2018 wurde die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 betreffend den Eigenanspruch auf die Familienbeihilfe mit BGBl. I Nr. 77/2018 verlautbart. Sie wurde nun an die Finanzämter versendet.

Die Lage von Menschen mit intellektuellen Behinderungen ist durch diese Änderungen wieder auf die alte Praxis zurückgesetzt worden: Sie haben nun weiterhin Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe – unabhängig vom Alter des Kindes und ob eine dauernde Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

Viele der Anregungen aus den koordinierten Stellungnahmen von der Lebenshilfe und dem Behindertenrat sind in dem endgültigen Text des Erlasses übernommen wurden!Genaueres zu den Voraussetzungen und zu Fallbeispielen (ab Seite 8) findet ihr hier: https://www.lebenshilfe.at/wp-content/uploads/Eigenanspruch-FLAG-Novelle-BGBl.-I-Nr.-77-2018.pdf

Und auf diesem Beitrag findet ihr mehr Details zum Erlass: https://www.lebenshilfe.at/flag-novelle-2018-einfuehrungserlass/ 

Die nächsten Schritte…

Es gilt weiterhin einzufordern und zu ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen bei politischen Entscheidungen gehört und miteinbezogen werden.

Nun wird es in jedem Falle, nach erfolgten Abänderungsanträgen, wichtig sein, den Vollzug durch die Finanzämter genau zu beleuchten und zu verfolgen.

Auf lange Sicht müssen wir grundsätzlich und langfristig darüber nachdenken, dass Menschen mit intellektuellen Behinderungen aus dem Status einer „ewigen Kindheit“ herauskommen und ganz neue Mechanismen der Existenzsicherung und der finanziellen Unterstützung entwickelt werden.

Verlinkungen

 

Hinterlasse einen Kommentar