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ArbeitInklusion

Jedem sein Recht auf Arbeit!

Von 22. März 2016 Keine Kommentare
ArbeitInklusion

Jedem sein Recht auf Arbeit!

Von 22. März 2016 Keine Kommentare

In den vergangenen Jahren ist es gelungen, eine Reihe von Verbesserungen für Menschen mit Beeinträchtigungen umzusetzen. Etwa, dass Menschen mit Beeinträchtigungen auch nach einem gescheiterten Versuch, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, wieder Familienbeihilfe und Waisenrente beziehen können.IMG_2730

Inklusion ist auch im Bereich Arbeit eine Herausforderung für die Bundesländer. Seit langem fordern wir Lohn statt Taschengeld! Dafür braucht es eine rasche Einigung auf Bundes- und Landesebene und eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen!
#INKLUSIVE ARBEITSWELT

Im NAP Behinderung sind Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen vorgesehen, deren Umsetzung allzu lange auf sich warten lässt.

Die Lebenshilfe Österreich fordert schon lange einen offenen und inklusiven Arbeitsmarkt. Mögliche Übergänge zwischen Tages- und Werkstättenstrukturen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollten transparent, flexibel und in alle Richtungen durchlässig gestaltet werden. Kombinationsmöglichkeiten sollten offen stehen.

Im Detail braucht es dafür die gesetzliche Verankerung von:

  • personenzentrierten Dienstleistungen, die Menschen mit Beeinträchtigungen sowohl den Zugang zum als auch den Verbleib im Arbeitsmarkt ermöglichen, wie zum Beispiel Arbeitsassistenz und Mentoring.transparenten Kriterien für die Zulassung von Leistungsträgern zum Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit dem Bund bzw. den Ländern.
  • Arbeitsassistenz, die sich am individuellen Bedarf orientiert sowie flächendeckend und finanziell abgesichert ist.
  • einer individualisierten Entscheidung über die Arbeitsfähigkeit an Stelle der starren und willkürlich festgesetzten 50 Prozent Grenze.
  • einer einheitlichen Anlaufstelle (One-Stop-Shop) und einheitlichen Förderschiene für Menschen mit Beeinträchtigungen durch eine Vereinbarung gemäß 15a Bundes-Verfassungsgesetz zwischen Bund und Ländern.
  • klaren Förderstrukturen und einfachem Zugang zu Förderungen für Betriebe: Damit sollten inklusive Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Ausgleichstaxe soll auf ein beschäftigungsförderndes Ausmaß angehoben werden.
  • der Einbeziehung in die Invaliditätspension: Die Sonderregelung für Menschen mit Beeinträchtigung (§ 255 Abs. 7 ASVG) soll weiterentwickelt werden. Ab fünf Jahren Beitragszeiten soll ein Anspruch auf Invaliditätspension bestehen.

IMG_2733Sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen in Tagesstrukturen

Positiv und wichtig sind die im Regierungsprogramm geplanten Maßnahmen für Menschen in Werkstätten:

  • eigenständige Absicherung bei Tätigkeiten in Werkstätten;
  • Stärkung der Durchlässigkeit zwischen Erstem und Drittem Arbeitsmarkt;
  • Forcierung und Stärkung der Arbeitskräfteüberlassung aus Werkstätten in den Ersten Arbeitsmarkt.

Die Lebenshilfe Österreich fordert langfristig die Gleichstellung von Menschen in Tages- und Beschäftigungsstrukturen (Werkstätten) mit ArbeitnehmerInnen. Sie sollten für ihre Tätigkeit angemessen entlohnt werden und eigenständig in die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung eingebunden werden.

 

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