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Presseaussendung: Nationaler Aktionsplan Behinderung 2022-2030 ist nicht ausreichend

Von 6. Juli 2022 Keine Kommentare
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Presseaussendung: Nationaler Aktionsplan Behinderung 2022-2030 ist nicht ausreichend

Antworten auf die Kritik der Behindertenorganisationen blieben aus. Der NAP Behinderung wurde heute im Ministerrat dennoch beschlossen.

Der Nationale Aktionsplan Behinderung (kurz: NAP) soll Ziele und Maßnahmen für die österreichische Behindertenpolitik der kommenden Jahre festlegen und sei die Strategie der Bundesregierung für die Arbeit für Menschen mit Behinderungen bis 2030, informiert das Sozialministerium.

Behindertenpolitische Gesamtstrategie fehlt

Es war höchst an der Zeit, dass ein neuer NAP vorgelegt wurde. Dieser wird aber nicht ausreichen, die UN-Behindertenrechtskonvention in allen Lebensbereichen umzusetzen. „Das ist kein ‚nationaler‘ Aktionsplan. Das ist ein Stückwerk aus mehr oder weniger fortschrittlichen Maßnahmen. In einzelnen Bereichen ist kein Fortschritt zu erkennen. Hier ist weder ein nationaler Schulterschluss aller Länder zu erkennen noch ist eine Gesamtstrategie aller Ministerien sichtbar. Eine nationale behindertenpolitische Gesamtstrategie fehlt nach wie vor“, kritisiert Markus Neuherz, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich scharf.

Kritik von zahlreichen Behindertenorganisationen

Wie auch der Österreichische Behindertenrat, BIZEPS und andere Organisationen hat die Lebenshilfe schon im Rahmen der Begutachtung des NAP harte Kritik am Entwurf geübt. „Eine erste Sichtung des nun verabschiedeten NAP zeigt, dass kaum Vorschläge aus der Begutachtung aufgegriffen wurden und  dass an weiteren Stellen abgeschwächt und gestrichen wurde“, zeigt sich Neuherz enttäuscht vom vorliegenden NAP.

Abschwächungen und Finanzierung weiter unklar

Entscheidend für die Umsetzung des NAPs wird eine ausreichende Finanzierung sein. Das wurde von der Lebenshilfe und anderen Behindertenverbänden mehrfach deutlich gemacht. „Im Entwurf zum NAP war noch die ‚Schaffung eines Inklusionsfonds‘ verankert. Im nun vom Ministerrat beschlossenen NAP ist nur mehr von der ‚Prüfung der Schaffung eines Inklusionsfonds‘ die Rede“, erläutert Neuherz. Der politische Wille, einen Inklusionsfonds einzuführen, wurde in den letzten Wochen somit offensichtlich noch schwächer.

„Maßnahmen, die im Entwurf geprüft werden sollten, wurden nun gänzlich gestrichen: So zum Beispiel die Prüfung, wie verpflichtende Ausbildungsmodule zum Thema Barrierefreiheit für angehende Architekt*innen, Baumeister*innen, Softwareentwickler*innen und andere Berufsgruppen eingeführt werden können. Das wäre eine wichtige Maßnahme, um ‚Design for All‘ als selbstverständliche Grundlage für diese Berufsgruppen verankern zu können. Das wurde kommentarlos gestrichen. Es ist nicht verständlich, warum man eine derartige Chance, Barrierefreiheit bereits in jungen Köpfen zu verankern, einfach streicht“, wundert sich Neuherz.

Nachprüfung für die Bildungspolitik

Massive Kritik hagelte es bereits im Rahmen der Begutachtungsphase zum NAP zum Kapitel Bildung: „Wenige Wochen vor Ferienbeginn wurde der Bildung von Behindertenorganisationen ein Nichtgenügend ausgesprochen. Das Bildungsministerium hat auch die letzten Wochen vor dem Schulschluss nicht genutzt, um bis zum Ministerratsbeschluss des NAP, das bildungspolitische Nichtgenügend noch auszubessern. Nun wird wohl eine Nachprüfung vor Schulbeginn oder ein Wiederholen des Gesamtstoffs notwendig sein“, zieht Neuherz einen Vergleich zum Bildungssystem.

Unzufriedenheit, aber Tatendrang

Die Lebenshilfe ist mit dem NAP nicht zufrieden und betont weiterhin die Wichtigkeit des NAPs. Er sollte als Basis dienen, um Menschen mit Behinderungen ein chancengerechtes Leben inmitten der Gesellschaft zu ermöglichen. „Wir sehen den NAP weiter als ein zu bearbeitendes Grundlagenpapier, das als Ausgangsbasis für die Arbeit der nächsten Jahre gilt. Darauf aufbauend sind Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu erzielen“, so Neuherz abschließend.

 

Rückfragen & Kontakt:
Lebenshilfe Österreich
Markus Neuherz
Generalsekretär
Tel: +43 1 81 22 642 – 74
Mobil: +43 660 667 18 13
neuherz@lebenshilfe.at
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