Die langjährige Forderung der Lebenshilfe Österreich zur fairen Entlohnung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen soll endlich umgesetzt werden.
Christina Holmes, Referentin für Recht und Inklusionspolitik der Lebenshilfe Österreich, die bei der Studienpräsentation am 12.12.2023 vor Ort war, meint dazu:
Die Studie zeigt eindeutig, dass Menschen mit Behinderungen, der Bund und die Sozialversicherung von einer Gehaltsauszahlung an Menschen mit Behinderungen profitieren. Nachteilig ist es nur für die Länder, solange diese in den Werkstätten den Gehalt zur Verfügung stellen müssen. Gelingt es uns als Gesellschaft, eine hohe Anzahl an Menschen mit Behinderungen von den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, so kann der Gehalt regulär von der Wirtschaft getragen, und auch die Länder zu Profiteuren werden. Die Studie beweist somit auch indirekt, dass die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht nur menschenrechtliche Relevanz haben, sondern vor allem auch eine positive Auswirkung auf staatliche Finanzströme. Offen bleibt aktuell die Frage, wie sich der Gehalt von Menschen mit Behinderung volkswirtschaftlich durch die gesteigerte Kaufkraft auswirken wird. Diese sowie weitere arbeitsrechtliche Fragen könnten in einer von uns initiierten Folgestudie erörtert werden.
Seit Jahren fordert die Lebenshilfe Österreich für 28.0000 Menschen mit Behinderungen, die in Tages- und Beschäftigungswerkstätten beschäftigt sind, eine Entlohnung. Derzeit erhalten diese Personen ein niedriges Taschengeld (max. 100 Euro pro Monat) als Entgelt und müssen durch den Bezug von Sozialhilfeleistungen der Bundesländer ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Ein Team der Nonprofit-Organisation (NPO) Kompetenzzentrum wurde auf Initiative von Markus Neuherz vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit dem Forschungsprojekt beauftragt. Ziel der Studie waren Berechnung und Analyse der Kosten einer sozialversicherungsrechtlichen Entlohnung von Menschen mit Behinderungen in Tages- und Beschäftigungsstrukturen.
Um diese finanziellen Auswirkungen zu berechnen, wurde im Rahmen der Studie ein Alternativ-System entworfen, indem eine Entlohnung in Höhe von 1.180,- Euro brutto, 14-mal pro Jahr, das bisher bezahlte Taschengeld ersetzt.
Die Studie zeigt, dass Menschen mit Behinderung von der Abschaffung des Taschengeldes trotz Verlust der Sozialhilfe massiv profitieren, da sie ein reguläres Einkommen erhalten und somit zu mehr Selbstbestimmung ermächtigt werden. Der Bund profitiert insofern, dass die indirekten Einnahmen über die Sozialversicherungsbeiträge kräftig ansteigen. Die Finanzierung der Gehälter in den Werkstätten, schlägt natürlich bei den Ländern massiv zu buche. Hier wird es drauf ankommen, wie die Thematik in den Finanzausgleichsverhandlungen gehandhabt wird.
Die ausführlichen Studienergebnisse kannst du hier nachlesen: https://www.wu.ac.at/npocompetence/projekte/2023/lohn-statt-taschengeld/