Die Lebenshilfe fordert Armut und soziale Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen
Am heutigen Tag gegen Armut wollen wir der Öffentlichkeit bewusst machen, mit welchen Problemen Menschen mit Behinderungen immer noch zu kämpfen haben. Bereits 1990 hat die UN in ihrem Bericht der menschlichen Entwicklung, erkannt dass der wahre Wohlstand einer Nation nicht nur am Nationaleinkommen zu messen ist. Österreich ist eines der reichsten Länder, dennoch ist ein großer Teil von Menschen mit Behinderungen massiv von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen.
Eine bedeutende Rolle im Kampf gegen die Ungleichheit kommt der UN- Behindertenrechtskonvention zu. Österreich hat 2008 das Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Mehr als 10 Jahre sind vergangen, die Lebenshilfe fordert die Menschen in dem Mittelpunkt zu stellen.
Menschen mit Behinderungen haben noch immer keinen gleichberechtigten, barrierefreien Zugang zu hochwertiger Bildung. Sie ist das Tor zur Selbstständigkeit und einer unabhängigen Lebensführung. Für uns ist es selbstverständlich unseren Lebensunterhalt zu verdienen, um unsere Träume zu verwirklichen und am gesellschaftlichen Leben zu partizipieren. Aufgrund der rechtlichen Lage ist es für viele Menschen mit Behinderungen nicht möglich eine Anstellung aufzunehmen, da ihnen Arbeitsunfähigkeit attestiert wird und somit eine lebenslange Abhängigkeit von Sozial- oder Unterhaltsleistungen konstruiert wird. Das wiederum führt zu einem Mangel an Verwirklichungschancen.
Armutsgefährdung vorprogrammiert: Sozialhilfe NEU und Besteuerung der Ausgleichszulage nach der Steuerreform 2020
Menschen mit Behinderungen haben oftmals höhere Ausgaben, bei niedrigerem Einkommen und sind dadurch in einem besonderen Maß armutsgefährdet. Aktuelle Entwicklungen, die Kürzung der Leistungen nach der Sozialhilfe NEU oder die Besteuerung der Ausgleichszulage durch die Steuerreform 2020, die zu einer Reduktion der erhöhten Familienbeihilfe führen können, geben Grund zur Besorgnis und verschärfen die einkommensbedingte Armut anstatt einen behinderungsbedingten Nachteilsausgleich zu gewähren.
Die Lebenshilfe steht dafür, dass die Gesellschaft Menschen mit Behinderungen als selbstverständliche und gleichberechtigte AkteurInnen anerkennt und entsprechende Brücken baut. Wir fordern von der künftigen Regierung diesem Kurs entschieden entgegenzutreten, die Aufnahme einer gesetzlichen Ausnahmebestimmung im FLAG, wonach Ausgleichszulagen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens außer Betracht bleiben sowie die Anhebung der Einkommensgrenze des § 5 Abs 1 FLAG auf 15.105 Euro (Armutsgefährdungsgrenze nach EU-SILC; Stand: 2018).
Hier geht’s zur Presseaussendung (17.10.2019).
Kontakt:
Carina Pimpel
Inklusionspolitik
pimpel@lebenshilfe.at