Aus jedem Bundesland sind zwei Vertreterinnen und Vertreter in den Beiräten.
(Es gibt keine Lebenshilfe in Burgenland. Deswegen gibt es auch keine Vertreterinnen und Vertreter aus dem Burgenland.)
- Selbstvertretungs-Beirat: Hier beraten die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter ihre Themen und Anliegen aus der Sicht der Selbstvertretung.
- Angehörigen-Beirat: Hier beraten Angehörige von Menschen mit Behinderungen ihre Themen und Anliegen aus der Sicht von Angehörigen.
- Geschäftsführungs-Beirat: Hier beraten die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Landes-Organisationen und der Generalsekretär der Bundes-Geschäftsstelle ihre Themen und Anliegen.