Einkaufen was man möchte und wo man es möchte. Das ist für Menschen mit Beeinträchtigung oft gar nicht so einfach. Oft werden Sie durch Stufen, enge Wege, undeutliche Beschilderungen, schlecht erreichbare Produkte usw. daran gehindert!
Seit 1. Jänner 2016 haben alle öffentlich zugängliche Gebäude wie zum Beispiel Geschäfte barrierefrei zu sein. So steht es im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Leider gibt es immer noch viele Geschäfte, die nicht barrierefrei sind. Das ist ein Zustand, der nicht soeinfach hingenommen werden darf.
Deshalb hat BIZEPS, das Behindertenberatungszentrum für Selbstbestimmtes Leben, diesen Aufkleber kreiert, der auf mangelnde Barrierefreiheit in Geschäftslokalen aufmerksam machen soll:
Die Betreiberinnen und Betreiber der Geschäfte werden nicht nur an die versäumte Frist erinnert, sondern auch dazu animiert, ihr Geschäftslokal barrierefrei umzugestalten. Denn bei mangelnder Barrierefreiheit verlieren auch die Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber, und zwar zahlende Kundschaft.
Die Aufkleber sind ausserdem leicht entfernbar und hinterlassen keine Rückstände 🙂
Sie können diesen Aufkleber hier bestellen:
www.bizeps.or.at/broschueren