Eine zentrale Forderung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen ist die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruches auf Persönliche Assistenz, die die bisherigen Dienstleistungen ergänzen soll.
Die Forderungen der Selbstvertreter*innen sind im Dialogpapier „Persönliche Assistenz“ der Lebenshilfe festgehalten. Wir formulieren damit gangbare Wege zur Einführung der Persönlichen Assistenz für Menschen mit intellektuellen Behinderungen.
Dennoch nehmen einige Menschen mit intellektuellen Behinderungen bereits Persönliche Assistenz in Anspruch. Statistiken über Assistenznehmer*innen mit Lernschwierigkeiten liegen keine vor.
Zuständigkeit in Österreich
Der Bund ist zuständig für Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (im Jahr 2011 wurden 366 Personen vom BMASK gefördert, vgl. Nationaler Aktionsplan, 6.3.1), sowie für Assistenz in Bundesschulen und beim Studium. Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) ist ein Förderangebot des Bundes, auf das es keinen Rechtsanspruch gibt. Assistenz in Bundesschulen hängt von der Bewilligung des Unterrichtsministeriums ab, beim Studium ist das Sozialministerium zuständig. In einigen Bundesländern wie in Tirol und der Steiermark gibt es Schulassistenz.
Für die Persönliche Assistenz in anderen Lebensbereichen sind die Länder verantwortlich. Somit liegt die Finanzierung von Persönlicher Assistenz weitgehend in der Hand der Bundesländer. Die von den Ländern geschaffenen Regelungen sind jedoch äußerst unterschiedlich.