NEOS-Sozialsprecher Loacker fordert Arbeitsmarktzugang, wenn jemand über Kollektivvertrag bezahlt wird. Das ist im Sozialbereich nicht möglich und hilft daher nicht weiter.
(Wien, 14.04.2023) Die Lebenshilfe begrüßt die neu angeregte Diskussion über Erleichterungen für nicht EU-Bürger*innen beim Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich. Der Behindertenbereich ist ebenso wie der Pflegebereich von akutem Personalmangel betroffen. Bereits jetzt können Unterstützungsangebote nicht mehr umgesetzt werden, weil das Personal fehlt.
“Wir brauchen dringend zusätzliches Personal, um den aktuellen Standard an Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen aufrecht halten zu können. Dieser Personalbedarf ist mit dem Arbeitskräftepotenzial aus Österreich und den EU-Staaten nicht abdeckbar. Es braucht rasch Regelungen, die arbeitswilligen Menschen aus Drittstaaten den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt ermöglichen. Wir sind daher hoch erfreut, dass diese Diskussion wieder in Gang kommt,“ sagt Markus Neuherz, Generalsekretär der Lebenshilfe.
Paket zur Arbeitsmarktöffnung im Sozialbereich für Drittstaatsangehörige notwendig
Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte sind verschiedene Möglichkeiten vorgesehen, um einen Aufenthaltstitel in Österreich zu bekommen. Für die Behindertenbetreuung ist ein Aufenthalt für Fachkräfte in Mangelberufen vorgesehen. „Hier sind aber die Anforderungen, welche Berufsausbildung erfüllt werden muss, so eng ausgelegt, dass sie in vielen Drittstaaten nicht erbracht werden können. Wir brauchen eine breitere Auslegung von Berufsfeldern, die für einen Aufenthaltstitel in Frage kommen,“ fordert Georg Willeit, Vorsitzender des Geschäftsführungsbeirats der Lebenshilfe Österreich.
„Die im heutigen Ö1 Morgenjournal von Georg Bürstmayr und Gerald Loacker geforderten Verbesserungen sind zu begrüßen. Der Vorschlag Loackers, entsprechend dem schwedischen Modell, jedem, der eine entsprechende Stelle hat und über Kollektivvertrag bezahlt wird, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist aber nicht ausreichend. Im Sozialbereich kann nicht über Kollektivvertrag bezahlt werden. Der Kollektivvertrag bildet die Basis für die Verrechnung der Leistungen mit den Ländern. Wir können unsere Mitarbeiter*innen nicht über Kollektivvertrags-Niveau entlohnen, weil das nicht abrechenbar ist,“ erläutert Georg Willeit.
„Schaffen Sie einen niederschwelligen Zugang über die Rot-Weiß-Rot-Karte für Pflege- und Betreuungsberufe, damit nicht-EU-Bürger*innen rasch und unbürokratisch im Sozialbereich in Österreich die Arbeit aufnehmen können. Die Kollektivverträge bilden dafür die Basis. Wir brauchen diese Arbeitskräfte dringend. Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf dürfen nicht die Leidtragenden einer verfehlten Abschottungspolitik sein,“ appelliert Lebenshilfe Generalsekretär, Markus Neuherz, abschließend.