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Lebenshilfe fordert ExpertInnen-Hearing zu Initiativantrag zur Abänderung des Familienlastenausgleichsgesetzes

Von 8. Oktober 2018 Keine Kommentare
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Lebenshilfe fordert ExpertInnen-Hearing zu Initiativantrag zur Abänderung des Familienlastenausgleichsgesetzes

Von 8. Oktober 2018 Keine Kommentare

Initiativantrag wirft vor Abstimmung viele kritische Fragen auf – Einbeziehung der Betroffenen dringend erforderlich!

Der Behindertenanwalt, der Österreichische Behindertenrat, BIZEPS Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, die Lebenshilfe Österreich sowie die Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen sehen bezüglich des derzeit bestehenden Entwurfs für die geplante Novelle Unklarheiten. Nachbesserungsbedarf ist notwendig!

Denn die Ausdehnung der Regelung auf BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung stellt eine Verschlechterung im Vergleich zur geltenden Rechtslage dar: Der Gesetzestext spiegelt zur Zeit nicht immer die reale Lebenslage der Betroffenen dar. Zum Beispiel im Fall von teilbetreutem Wohnen oder bei der Erfordernis der eigenständigen Haushaltsführung für Kinder mit erheblicher Behinderung.

„Daher regt die Lebenshilfe an, die Ausdehnung auf BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung zurückzunehmen bzw. die Definition des Tatbestandes des „eigenständigen Führen eines Haushalts“ in den Erläuterungen dahingehend abzuändern, dass sie der Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen entspricht“, so Brandstätter.

Für die Präzisierung und Konkretisierung ist vor einer endgültigen Beschlussfassung daher ein parlamentarisches Hearing unter Beiziehung von ExpertInnen und VertreterInnen von Behindertenorganisationen unerlässlich.

Hier geht’s zu den Presseaussendungen:

8. September 2018

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