Frauen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen als Frauen ohne Behinderungen
Anlässlich des „Internationalen Tages für die Beseitigung sexueller Gewalt“ am 19. Juni betont die Lebenshilfe Österreich die dringende Notwendigkeit, die Rechte und den Schutz von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Frauen, zu stärken. Eine im Auftrag des Sozialministeriums durchgeführte Studie bestätigt, dass Menschen mit Behinderungen überproportional häufig Opfer sexueller Gewalt werden. Daher fordert die Lebenshilfe Österreich gezielte Maßnahmen, um den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor sexueller Gewalt zu gewährleisten.
Die Ergebnisse der Studie des Sozialministeriums zu „Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen“ zeigen alarmierende Unterschiede in der Häufigkeit sexueller Gewalt an Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen. Ein Grund dafür ist die Unterbringung in Einrichtungen, die oft zu institutioneller Gewalt (z.B. vorgegebene Essens- und Schlafzeiten) führt. Oder die Abhängigkeit von Menschen mit Behinderungen von ihren Eltern und Angehörigen, die das Risiko von Sexualdelikten im Bekanntenkreis erhöht.
Während 29,5 % der Frauen in der österreichischen Gesamtbevölkerung von sexueller Gewalt betroffen sind, liegt dieser Anteil bei Frauen mit Behinderungen bei knapp 37 %. Bei Männern zeigt sich eine noch größere Differenz, 9 % der Männer in der Gesamtbevölkerung sind betroffen, während es bei Männern mit Behinderungen fast 20 % sind.
Zusätzlich zu diesen quantitativen Studienergebnissen beleuchten Interviews des inklusiven Online Magazins „andererseits“ eindrücklich die individuellen Erfahrungen und Herausforderungen von Menschen mit Behinderungen im Umgang mit sexueller Gewalt. Betroffene berichten von fehlender Unterstützung, mangelnder Sensibilität und unzureichenden Schutzmaßnahmen in Einrichtungen und durch das Umfeld.
Leonie Schüler ist Journalistin bei „andererseits“ und fordert: „Sexuelle Selbst-Bestimmung ist Menschenrecht. Das ist in Artikel 25 A der UN–Behindertenrechtskonvention festgelegt. Aber Sexualität von Menschen mit Behinderungen ist bis heute nicht selbstverständlich. Meine Sexualität ist ein Tabu-Thema. Das muss sich ändern, damit auch Gewaltprävention besser möglich ist.“
Auf Grundlage dieser alarmierenden Situation fordert die Lebenshilfe Österreich gezielte Maßnahmen:
Ausbau der bestehenden Gewaltschutzzentren für Frauen mit Behinderungen
Der Zugang zu spezialisierten Schutzeinrichtungen muss dringend erweitert werden, um sicherzustellen, dass jede Frau, unabhängig von der Art ihrer Behinderung, uneingeschränkten Zugang zu Schutz und Unterstützung erhält. Dies umfasst insbesondere die barrierefreie Kommunikation und den barrierefreien Zugang zu Gewaltschutzzentren.
Zugang zu barrierefreien Informationen und Anlaufstellen
Informationen über Hilfsangebote und Anlaufstellen müssen in barrierefreien Formaten bereitgestellt werden. Dies bedeutet, dass Informationen im Internet leicht verständlich und in einfacher Sprache verfügbar sein müssen. Zudem sollte der Zugang zu diesen Informationen niederschwellig und für alle Betroffenen leicht zugänglich sein.
Verpflichtende sexual-pädagogische Konzepte zur Aufklärung von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen und Schulung der Mitarbeiter*innen
Die Lebenshilfe Österreich fordert weiters, dass Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen betreuen, verpflichtende Konzepte zur Sexualpädagogik einführen. Diese Konzepte sollen Menschen mit Behinderungen über ihre Rechte aufklären und sie dadurch befähigen, sich vor Gewalt zu schützen. Darüber hinaus müssen Mitarbeiter*innen regelmäßig geschult werden, um sie zu sensibilisieren, um so Gewalt frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.
„Jede Art von Gewalt ist zu verurteilen. Sexuelle Gewalt ist ein Verbrechen, das in unserer Gesellschaft keinen Platz haben darf.“ sagt Christina Holmes, Referentin für Recht und Inklusionspolitik der Lebenshilfe Österreich. „Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger von sexueller Gewalt betroffen sind. Deshalb bedarf es gezielter Maßnahmen und umfassender Unterstützung, um sie vor Übergriffen zu schützen, ihre Rechte zu wahren und ihre Sicherheit zu gewährleisten. Zusätzlich braucht es mehr Sensibilität in der Bevölkerung, um Gewalt zu erkennen und dagegen vorzugehen.“ so Christina Holmes abschließend. de Art von Gewalt ist zu verurteilen. Sexuelle Gewalt ist ein Verbrechen, das in unserer Gesellschaft keinen Platz haben darf.“ sagt Christina Holmes, Referentin für Recht und Inklusionspolitik der Lebenshilfe Österreich. „Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger von sexueller Gewalt betroffen sind. Deshalb bedarf es gezielter Maßnahmen und umfassender Unterstützung, um sie vor Übergriffen zu schützen, ihre Rechte zu wahren und ihre Sicherheit zu gewährleisten. Zusätzlich braucht es mehr Sensibilität in der Bevölkerung, um Gewalt zu erkennen und dagegen vorzugehen.“ so Christina Holmes abschließend.