Parlament – Vorschlag zur bundeseinheitlichen Regelung der Persönlichen Assistenz
Der Entschließungsantrag 508/A(E) zur Aufwertung der persönlichen Assistenz von Sozialsprecherin Holzinger-Vogtenhuber (Liste JETZT) wurde im Juli im Nationalrat behandelt. Unterstützungsleistungen reichen oft nicht aus, um die benötigte Anzahl von Assistenzstunden für Menschen mit Behinderungen zu finanzieren.
Gefordert wird die Erarbeitung bundeseinheitlicher Regelungen für die persönliche Assistenz. Diese soll nicht nur Assistenz am Arbeitsplatz umfassen, sondern auch für andere Lebensbereiche gelten. Sie soll unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen sowie mit BehindertenvertreterInnen entwickelt werden.
Gestaltungsauftrag der Politik
Dem Entschließungsantrag 508/A(E) wurde einstimmig eine Frist bis zum 12. September gesetzt. Dies ist ein maßgeblicher und grundlegender Schritt zur Einhaltung der im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 (6.3.2) festgesetzten Ziele.
Damit die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich umgesetzt wird, braucht es:
- bundesweit einheitliche Regelungen für Persönliche Assistenz für die Arbeit und für die Lebensbereiche außerhalb der Arbeit also in einem ganzheitlichen Sinn;
- Zugang zu Persönlicher Assistenz unabhängig von der Art der Behinderung;
- bedarfsgerechte Finanzierung von Persönlicher Assistenz;
- einkommensunabhängige Persönliche Assistenz.
Die Lebenshilfe Österreich begrüßt das Engagement, um die dringend notwendigen Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen für ein selbstbestimmtes Leben und die Inklusion in der Gemeinschaft umzusetzen.
Die Lebenshilfe Österreich stellt gerne ihre fachliche Expertise zur Verfügung. Näheres zur derzeitigen Situation in Österreich und den notwendigen Voraussetzungen, damit Persönliche Assistenz eine Verbesserung der Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen bringt, finden Sie in unserem Dialogpapier: „Selbstbestimmt Leben mit persönlicher Assistenz“.
Auf Bundesebene fordert die Lebenshilfe
- die Erarbeitung eines nationalen Rechtsanspruches auf Persönliche Assistenz sowie auf personenzentrierte Unterstützung für alle Menschen mit Behinderungen unabhängig vom Ausmaß und Art der Beeinträchtigung
- die Erarbeitung einer einheitlichen Unterstützungsbedarfserhebung
- einen Rechtsanspruch auf Persönliches Budget im Rahmen einer bundeseinheitlich gestalteten Möglichkeit zur Existenzsicherung (Grundeinkommen und / oder Arbeitseinkommen) sowie zur Bedarfssicherung (Persönliches Budget, Hilfsmittelbedarfe, Pflegegeld).
- Aufklärung und Information dazu in Leichter Sprache.
Auf Landesebene fordert die Lebenshilfe
- die Schaffung von Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Angeboten für NutzerInnen sowie die Finanzierung maßgeschneiderter Dienstleistungen inklusive Persönlicher Assistenz
- Ausbildungen für AssistentInnen.
- den Aufbau von Monitoring- und Beratungsstellen für Persönliche Assistenz
- die Hereinnahme der Methode „Persönliche Zukunftsplanung“ und der Unterstützungskreise als wichtigen Methoden in die Leistungskataloge der Länder
- die Etablierung von Peer-Beratungen, Peer-Befragungen und Peer-Qualitätsüberprüfungen;
- inklusive und kompetente Sozialplanung auf Basis der erhobenen Bedarfe und Abdeckung dieser Bedarfe.
Durch die Bereitstellung Persönlicher Assistenz wird es Menschen mit Behinderungen ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie übernehmen die Verantwortung, daher die Regie in ihrem Leben. Unabhängig vom Ausmaß und Art der Behinderungen gilt dies für alle Menschen. Durch geeignete Unterstützung werden sie in die Lage versetzt Entscheidungen zu treffen und diese zu kommunizieren.
Stand: September 2019
Kontakt:
Dr.iur. Carina Pimpel
Inklusionspolitik
E-Mail: pimpel@lebenshilfe.at
Telefon: 01 / 812 26 42-73