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Gesundheit und AlterInklusion

Pflegerische Tätigkeiten sind unser Alltag!

Von 27. Juni 2016 Keine Kommentare
Gesundheit und AlterInklusion

Pflegerische Tätigkeiten sind unser Alltag!

Von 27. Juni 2016 Keine Kommentare

Wir begrüßen grundsätzlich die im Ministerrat beschlossene Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG): Damit wird ein wesentlicher Teil von Delegationen im ärztlichen Handeln ermöglicht.

Andererseits spiegelt sich diese Delegationsmöglichkeit bei Pflegehandlungen nicht im GuKG, das weiterhin der Logik des akutstationären Bereichs, insbesondere der Krankenhäuser, folgt. Damit wird letztlich nicht ausreichend auf die Anforderungen in der Behindertenarbeit eingegangen, um gute Begleitung und Betreuung für Menschen mit Beeinträchtigungen gewährleisten zu können.

Logos Behindertenorgas_GuKG-InitiativeDie Pflege ist für unsere NutzerInnen in der Behindertenarbeit ein meist lebenslanger Begleitprozess, der die sozialbetreuerische Ausrichtung unserer Arbeit im Sinne von Normalität, Teilhabe und Inklusion ergänzt. Ohne starke (päd)agogische Ausrichtung unserer Arbeit ist das nicht möglich.

Vor diesem Hintergrund wurde schließlich auch das Ausbildungsmodul „Unterstützung in der Basisversorgung“ im Rahmen der Sozialbetreuungsausbildung zur Behindertenbegleitung geschaffen. In unseren multiprofessionellen Teams arbeiten Personen mit pflege- und sozialbetreuerischer Ausbildung etwa in der Wohngemeinschaften mit maximal 12 Personen zusammen, wobei Pflegetätigkeiten sowohl von pflegerisch als auch sozialbetreuerisch, im UBV Modul ausgebildeten Personen durchgeführt werden.

Die im Ministerrat beschlossene GuKG Novelle schafft nunmehr eine gesetzlich Grundlage für die Delegation von medizinischen Tätigkeiten. Für die Übernahme von pflegerischen, insbesondere der UBV Tätigkeiten gibt es aber auch in Zukunft keine ausreichende rechtliche Grundlage!

UBV als Barriere in der Alltagsbegleitung von Menschen mit Behinderungen

Körperpflege

Auch mit kaum und / oder wenig körperlichen Einschränkungen ist das Waschen von Rücken, Beinen und Füßen ein Hindernis.

Essen und Trinken

Häufig ist aufgrund von Spastiken und Feinmotorikstörungen das Halten von Besteck oder Bechern nicht möglich.

Augen-, Ohren-, Nasentropfen, Salben und Cremen

Auch wenn sich der alltägliche Begleitungs- und Betreuungsaufwand nur auf Unterstützungsleistungen beschränkt, kommt es gerade bei der Verabreichung von, zum Beispiel, verordneten Augentropfen zum Konflikt mit der „Unterstützung bei der Basisversorgung“. Sehr häufig benötigen hier auch Menschen ohne Beeinträchtigungen eine helfende Hand, weil sie alleine nicht den Tropfen ins Auge bekommen. Bei behinderten Menschen sind viele körperliche Beeinträchtigungen zusätzliche Hindernisse. Dies gilt aber nicht nur bei den Augentropfen. Auch die Anwendung von Nasen-, und Ohrentropfen, oder vom Asthma-, und Inhalationssprays ist oft nicht selbstständig, oder unterstützend möglich. Dies gilt auch für verordnete Salben und Cremen, oder allgemeine Hautpflegeprodukte.

Transfer

Ein Transfer geht gerade bei Rollstuhlfahrern sehr häufig über eine Unterstützungsleistung hinaus. Auch wenn der Mensch mit Beeinträchtigungen mithelfen könnte, indem er sich mit den Händen stützt oder festhält, wird der eigentliche Transfer dennoch übernommen. Gerade auf Toiletten, oder beim Transfer von oder ins Bett im häuslichen Bereich gibt es kaum, bis keine Möglichkeiten sich anzuhalten und somit stützt man sich zur Gänze an der Begleitperson ab.

Inkontinenzproduktwechsel

Das Wechseln von Inkontinenzhosen, Einlagen, etc. stellt gerade in der Freizeitgestaltung ein Hindernis dar. Bei Ausflügen, oder Alltagserledigungen müsste immer eine ausgebildete Pflegekraft den Menschen begleiten falls die Inkontinenzhose zum Wechseln ist!

An- und Auskleiden

Sogar bei Kleinkindern stellen Pulloverärmel und Hosenbeine, Knöpfe und Reißverschlüsse ein Hindernis dar. Kann ein Mensch mit Beeinträchtigungen nicht selbstständig die Hose anziehen, bzw. ist er unfähig die Beine zu bewegen, muss die Tätigkeit oftmals übernommen werden. Stützstrümpfe sind für fast alle Menschen, die diese tragen müssen, ein Problem. Ohne Hilfsmittel und Personen die einem helfen würde kaum ein Mensch diese alleine anziehen und auch ausziehen können.

Pflege ist ein Begleitprozess!

Bei der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen sind pflegerische und medizinische Tätigkeiten Teil des Alltagslebens. Sie sind ein Begleitprozess, nicht der Kernprozess wie in der Akutpflege. Der Schwerpunkt liegt in Fragen der gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion und Teilhabe in allen wichtigen Lebensbereichen.

Wird hier in Zukunft keine klare gesetzliche Basis geschaffen, so ist Behindertenarbeit im Sinne von Inklusion, Teilhabe und Normalität, zu der sich Österreich im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat, schlicht und einfach nicht möglich!

 Daher fordern wir entsprechende Änderungen im GuKG ähnlich wie im Ärztegesetz, um neben der Übertragung medizinischer Tätigkeiten auch pflegerische Tätigkeiten im Alltag gewährleisten zu können.

#rausausdemgraubereich
#legalizepflege

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