Lebenshilfe fordert die Erfüllung grundlegender Bedürfnisse und Rechte: inklusive Bildung und bezahlte Arbeit
(Wien, 20.03.2023) Seit 18 Jahren wird jährlich am 21.3. der Welt-Down-Syndrom-Tag gefeiert und auf die besondere Lebenssituation von Menschen mit Trisomie 21 aufmerksam gemacht.
„Die Lebenssituation von Menschen mit Trisomie 21 ist in vielerlei Hinsicht tatsächlich besonders. Menschen mit Trisomie 21 haben aber keine ‚besonderen Bedürfnisse‘, wie das oft gesagt wird. Ihre Bedürfnisse sind dieselben wie die Bedürfnisse von Menschen ohne Behinderungen.“ sagt Lebenshilfe Generalsekretär Markus Neuherz.
Menschen mit Trisomie 21 wollen
- mit den Kindern aus der Nachbarschaft in die gleiche Schule gehen,
- auch nach der Pflichtschulzeit noch in der Schule bleiben dürfen wie alle anderen Jugendlichen auch,
- für ihre Arbeit ein faires Gehalt bekommen wie alle Menschen, die einer Arbeit nachgehen,
- selbst aussuchen dürfen mit wem man lebt und wen man liebt.
„Diese Bedürfnisse sind keine besonderen Bedürfnisse. Es sind Menschenrechte, die in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben sind,“ so Markus Neuherz weiter.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2008 geltendes Recht in Österreich. Der Bund, die Länder und die Gemeinden sind dazu verpflichtet, rechtliche Rahmenbedingungen herzustellen und Angebote sicherzustellen, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
„Menschen mit Down-Syndrom erleben aber immer wieder, dass sie diskriminiert werden, weil die UN-Behindertenrechtskonvention nicht umgesetzt wurde. Es fehlt an Assistenzstunden in Schulen, Eltern müssen als Bittsteller*innen um die Genehmigung weiterer Schuljahre ansuchen, und in Behindertenwerkstätten erhalten Menschen mit Behinderungen nur ein Taschengeld für ihre Arbeit. Wir fordern daher Bund und Länder auf, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen und Gehalt statt Taschengeld für die Arbeit von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen,“ wiederholt Markus Neuherz die langjährigen Forderungen der Lebenshilfe und meint abschließend hoffnungsvoll: „Bald schon wollen wir am 21.3. den Welt-Down-Syndrom-Tag tatsächlich feiern können und nicht weiter beklagen müssen, dass die grundlegenden Rechte von Menschen mit Down-Syndrom nicht erfüllt werden.“