Selbstbestimmung vs. Aufsichtspflicht bei Menschen mit Behinderungen, OGH fällt richtungsweisendes Grundsatzurteil
Ein Mann mit Behinderungen, der von der Lebenshilfe Tirol begleitet wurde, überquerte eine Straße ohne den Zebrastreifen zu benutzen. Er wird von einem Auto erfasst und schwer verletzt.
Die Beifahrerin des Unfalllenkers verklagte daraufhin die Lebenshilfe auf Schadenersatz. Der Mann mit Behinderungen hätte ihrer Meinung nach nicht allein unterwegs sein dürfen, und sie vermutete eine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Nun hat der Oberste Gerichtshof nach langem Rechtsstreit ein Grundsatzurteil gefällt.
Im Online-Pressegespräch schildert die Lebenshilfe den konkreten Fall, das Urteil des Obersten Gerichtshofes und welche Bedeutung es für die Begleitung von Menschen mit Behinderungen in Österreich hat.
Deine Gesprächspartner:
Philippe Narval, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich
Gregor Riedmann, Jurist der Lebenshilfe Tirol
Georg Willeit, Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol
Zeit: Mittwoch, 28.2.2024 um 10 Uhr
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Meeting ID: 317 217 758 912
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Anmeldung: Zur besseren Planung bitten wir um Anmeldung zum Online-Pressegespräch bei
Mag. Manfred Lechner, redaktion@lebenshilfe.tirol.
Rückfragehinweis:
Lebenshilfe Tirol gem. GmbH
Mag. Manfred Lechner
Redaktion
+43 (0)676 88 50 9303
redaktion@lebenshilfe.tirol