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In den Bereichen Bildung, Arbeit, Wohnen und Freizeit besteht noch viel Aufholbedarf in Hinblick auf Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in unserer Gesellschaft.

Mit dem Inklusionspreis zeigen die Lebenshilfe Österreich in Kooperation mit den Österreichischen Lotterien, wo Österreich in Hinblick auf die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtiungen am richtigen Weg ist!

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Wir nehmen den Einsatz für die Rechte und die Umsetzung von schulischer, beruflicher und sozialer Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ernst. Und wir wissen auch: Inklusion ist ein Prozess für uns alle! Auf den Wegen zur Inklusion lernen wir – Schulen, Betriebe und Organisationen – ständig dazu.

Wir zeigen, dass es tolle Beispiele für eine inklusive Gesellschaft in Österreich gibt!

Darum stellen wir jene Menschen und Projekte ins Rampenlicht, die in innovativer Weise Menschen mit intellektuellen, körperlichen, psychischen oder sinnesbedingten Beeinträchtigungen ein inklusives Leben ermöglichen.
Wir wollen konkrete Herangehensweisen von ÖsterreicherInnen aufzeigen, die die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen fördern.

Die ausgezeichneten Projekte dienen als Grundlage für nachhaltigen Diskurs über Fragestellungen zur Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

Diese Projekte sollen auf andere Organisationen motivierend wirken! Der Inklusionspreis dient dazu, praktische Beispiele für die gelungene Umsetzung von Inklusion in Österreich aufzuzeigen. Nachmachen explizit erlaubt!

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Wer kann einreichen?

Die Ausschreibung des Inklusionspreises richtet sich an Institutionen, Schulen, Betriebe, Organisationen, Vereine, Plattformen, Projekte, Initiativen, an Menschen mit Beeinträchtigungen, an Begleitungs- und Unterstützungseinrichtungen, an Assistenzprojekte, Freiwilligeninitiativen und engagierte Privatinitiativen (mit Ausnahme von Organisationen der Lebenshilfe) die im Rahmen ihrer Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen versuchen, mehr Selbstbestimmung und Teilhabe zu garantieren.
Die einreichenden Organisationen oder Unternehmen haben ihren Sitz in Österreich. Die einreichenden Personen leben in Österreich.

Inklusionspreis regional – 1x Einreichung, 2x Chance auf Auszeichnung

Projekte, die ihren Unternehmenssitz in Salzburg haben und bis zum 9. September bei unserem regionalen Inklusionspreis der Lebenshilfe Salzburg einreichen, erhalten automatisch auch die Chance, beim Österreichischen Inklusionspreis zu gewinnen.
Keine doppelte Einreichung nötig!

 

Welche Projekte können eingereicht werden?

„Menschen mit Beeinträchtigungen sollen ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen können und es soll ihnen die volle gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.“
(Nationaler Aktionsplan Behinderung 2020)

Wir suchen Projekte auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, die im Bereich Bildung, Arbeit oder Wohnen und Freizeit Selbstbestimmung und/oder Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen. Das betrifft die Einbeziehung in Institutionen, Vereine, in das Leben in der Nachbarschaft oder dem Wohnviertel, sowie in die Zivilgesellschaft.

 

Welche Unterlagen werden eingereicht?

Einreichung in 5 Schritten – detaillierte Erklärung im Einreichformular

1. Bitte füllen Sie die Persönlichen Angaben in dem folgenden Formular elektronisch aus: Einreichformular_Österreichischer Inklusionspreis 2016
und retournieren es zusammen mit den folgenden Dokumenten als Word-Dokument an: [email protected]

2a. Bitte fügen Sie dem Einreichformular eine Projektbeschreibung bei. (Detaillierte Erklärung siehe im Einreichformular.)

2b. Bitte fügen Sie dem Formular auch eine Projektbeschreibung in leicht verständlicher Sprache bei.

3. Bitte fügen Sie eine kurze Beschreibung Ihrer Organisation bei.

4. Bitte senden Sie uns auch Informationen zur Idee hinter dem Projekt.

5. Bitte fügen Sie auch mindestens zwei, jedoch maximal drei Bilder an,
je im JPG-Format und je mit max. 1 MB-Dateigröße.

Hier finden Sie weitere informative Unterlagen zur Ausschreibung des Inklusionspreis 2016: Ausschreibung_Österreichischer Inklusionspreis 2016
Infoblatt_Leicht verständliche Sprache_Inklusionspreis 2016

 

Wann kann man einreichen?

Start: Die Einreichung der Projekte für den Österreichischen Inklusionspreis 2016 startet am Montag, 13. Juni 2016.

Ende: Die Inklusionsprojekte können bis Freitag, 9. September 2016, eingereicht werden.

 

Warum mitmachen?

Sei ein Vorbild: Inklusion braucht gute Beispiele! _DSC0924Damit in Österreich die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen umgesetzt werden, braucht es Menschen, die zeigen, wie es geht!

Öffentlichkeit für dein Projekt: Alle Projekte werden durch umfassende Öffentlichkeits- und Pressearbeit beworben und erhalten die Gelegenheit sich während der feierlichen Preisverleihung vorzustellen. Der Inklusionspreis schafft öffentliche Wahrnehmung und belohnt Anstrengungen und Bemühungen für eine gerechtere Gesellschaft.

Auszeichnung: Die ausgezeichneten Projekte und Organisationen sind berechtigt, die Auszeichnung „Österreichischer Inklusionspreisträger 2016“ zu verwenden (Jahreszahl entsprechend dem Auszeichnungsjahr).

Inklusionspreis regional – 1x  Einreichung, 2x Chance auf Auszeichnung
Neben der bundesweiten Auszeichnung wird der Inklusionspreis auch im Bundesland Salzburg vergeben. Haben Sie Ihren Unternehmenssitz in Salzburg, erhalten Sie mit nur einer Bewerbung die Chance auf eine nationale sowie die regionale Auszeichnung. Projekte, die seit 1. Jänner 2016 bis 9. September 2016 bei der Lebenshilfe Salzburg eingereicht wurden, werden automatisch als Einreichung für den Österreichischen Inklusionspreis weitergeleitet.
http://www.lebenshilfe-salzburg.at/einreichungen-2016.html

Einreichung beim Inklusionspreis birgt Chance auf europaweite Publikation

Die im Rahmen des Österreichischen Inklusionspreises 2016 eingereichten Projekte nehmen automatisch an einem EU-Projekt zur Vorbeugung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und anderen Formen von Intoleranz in Österreich teil. Dabei werden europaweit gute Beispiele gegen Ausgrenzung und Intoleranz gesucht. 50 Beispiele werden ausgewählt und im Handbuch Best Practices europaweit  publiziert. Ziel ist es, lokale Initiativen zu fördern und andere Gemeinden für ein Eintreten gegen Diskriminierung zu motivieren. Das Projekt wird vom Rights, Equality and Citizenship Programm der Europäischen Union gefördert.

 

Anforderung an die eingereichten Projekte

1) Die eingereichten Projekte ermöglichen Selbstbestimmung und/oder Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Inklusion bedeutet, dass sich das Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen nicht von dem anderer BürgerInnen unterscheidet. Leben wie andere auch, das ist ein Menschenrecht!

Was verstehen wir unter Selbstbestimmung?
Selbstbestimmung bedeutet, Kontrolle über das eigene Leben zu haben. Menschen mit Beeinträchtigungen haben akzeptable Wahlmöglichkeiten zur Verfügung, für die sie sich entscheiden und so über ihr Leben selbst bestimmen können. Sie haben die Kompetenz dazu und werden dazu befähigt. Sie können eigenständig – mit der für sie passenden Unterstützung – in guten Beziehungen mit ihrer Lebensumwelt leben.

Was verstehen wir unter Teilhabe?
Wenn Menschen mit Beeinträchtigungen von Anfang an selbstverständlich dabei sind, bei inklusiven Bildungsangeboten, bei der bezahlten Erwerbsarbeit und bei Freizeitaktivitäten, wenn sie in kleinen Wohneinheiten in der Gemeinde ein inklusives Leben mit dem Recht auf Unterstützung bis ins hohe Alter führen, wenn sie als Bürgerinnen und Bürger mit allen Rechten und Pflichten anerkannt und wertgeschätzt sind: dann leben wir Inklusion und Teilhabe.

2) Die eingereichten Projekte stammen aus einem der folgenden Bereiche:

  • Bildung
  • Arbeit
  • Wohnen und Freizeit

Die Projektkategorien sind in einem weiten Begriff zu verstehen. Der Inklusionspreis soll vordergründig dazu dienen, die Selbstbestimmung und Teilhabe in allen wesentlichen Bereichen des Lebens zu fördern. Inhaltliche Schwerpunkte von innovativen Inklusionsprojekten können beispielsweise sein:

  • Bildung: inklusive Schulprojekte / die Umsetzung personenzentrierter Projekte der beruflichen Bildung für Menschen mit Beeinträchtigungen / inklusive Erwachsenenbildung / inklusive Hochschulbildung
  • Arbeit: die Umsetzung von nachhaltigen Arbeitsplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt / arbeitsweltbezogene Beschäftigung und Arbeitsplätze für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf / innovative Projekte der Zusammenarbeit zwischen Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen und österreichischen Unternehmen
  • Wohnen und Freizeit: die Umsetzung von Selbstbestimmung beim Wohnen durch Assistenz- und Unterstützungsleistungen vielfältigster Art (Persönliche Assistenz, Freiwilligenarbeit, Nachbarschaftshilfe) / Sozialraumorientierung und Mit-Gestaltung von Menschen mit Beeinträchtigungen / Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an der Gemeinschaft

3) Die Projekte müssen bereits durchgeführt oder zumindest gestartet worden sein.

4) Die Projekte und Initiativen gestalten Österreich.
Bei länderübergreifenden Projekten wird der Einfluss auf Österreich klar aufgezeigt.

 

Wie können Projekte eingereicht werden?

Projekte können elektronisch per Email eingereicht werden.

Wir bitten um Verständnis, dass aus administrativen _DSC0045Gründen keine Postsendungen annehmen können.

Die Einreichung senden Sie bitte zusammen mit den folgenden Unterlagen an: [email protected]

  • vollständig ausgefülltes Einreichformular
  • Projektbeschreibung
  • dieselbe Projektbeschreibung in leicht verständlicher Sprache
  • kurze Organisationsbeschreibung
  • 2 Fotos (idealerweise vom Projekt)

Genauere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Dokument „Einreichformular“.

Bei Fragen und Problemen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Senden Sie uns ein Email an: [email protected]
Oder kontaktieren Sie uns telefonisch: 01 / 812 26 42.

Anmerkung zum Bildmaterial

  • Die Fotos dienen dazu, das Projekt zu veranschaulichen.
  • Fotos können im JPG-Format gesendet werden und dürfen max. 1 MB Dateigröße je Foto aufweisen.
  • Falls kein Bildcredit angegeben wird, wird das eingereichte Projekt als Urheber angeführt.
  • Für die Übermittlung von Videos und Filmen bitte via Email Rücksprache halten.

Die erfolgreiche Einreichung wird von uns per E-Mail bestätigt!

 

Wann findet die Preisverleihung statt?

Die Preisverleihung zur Ehrung und Vorstellung der Siegerprojekte findet im Rahmen einer bundesweiten Preisverleihung bei einer Abendgala im Studio 44 der Österreichischen Lotterien in Wien statt. Eingeladen werden die Jurymitglieder, VertreterInnen aus Politik, Wirtschaft und dem Sozialbereich, sowie die Verantwortlichen der nominierten Projekte.

Preisverleihungs-Gala findet am Mittwoch, 30.11.2016 um 19 Uhr, im Studio 44,
Rennweg 44 in 1030 Wien, statt.

 

Welche Preise werden verliehen?

Der Inklusionspreis 2016 wird an drei Vorzeigeprojekte verliehen. Eine Auszeichnung für innovative Herangehensweisen, die mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen erwirken.

Zusätzlich wird ein dotierter Förderpreis in der Höhe von 5.000 € an ein herausragendes und finanziell förderungswürdiges Projekt verliehen.

 

Wer wählt die GewinnerInnen aus?

Die Auswahl der GewinnerInnen erfolgt durch eine ExpertInnen-Jury. Die Jury wurde von der Lebenshilfe Österreich auf Grund ihrer fachlichen Expertise und auf Grund ihres beruflichen Zuständigkeitsbereichs im Bereich der Inklusion ausgewählt.

Die Jury setzt sich aus VerteterInnen aus Politik, Soziales, Selbstvertretung und Wirtschaft zusammen.

 

Wie werden die GewinnerInnen ausgewählt?

Die Entscheidung über die Inklusionspreisträger 2016 fällt eine Jury im Zuge eines klar definierten Bewertungsverfahrens. Dabei werden alle ordnungsgemäß eingegangenen Vorschläge und Bewerbungen der Jury vorgelegt.

Die Bewertung der Einreichungen erfolgt nach der Vergabe von Punkten. Pro Projekt können bis zu 6 Punkte vergeben werden. Bei der Punktevergabe ist die Gesamtleistung des Projektes zu bewerten. Folgende Bewertungskategorien spielen für die Punktevergabe eine Rolle:

Innovationsgrad: Wie innovativ ist das Projekt in der Umsetzung von Selbstbestimmung und/oder Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in Hinblick auf die gängige Praxis in Österreich? Ist das Projekt zukunftsweisend und dient als gutes Vorbild für andere Initiativen?

_DSC0971Barrierefreiheit: Wie stark sichert das Projekt Selbstbestimmung und Teilhabe im Sinne von räumlicher, sozialer und kommunikativer Barrierefreiheit? Wie gut werden Barrieren abgebaut, die Menschen mit Beeinträchtigungen an Selbstbestimmung und Teilhabe hindern? Damit sind räumliche Barrieren wie Stufen, schwer hörbare Lautsprecherdurchsagen oder schwer verständliche Texte gemeint. Unter Barrierefreiheit verstehen wir aber auch Barrieren im Denken, die einem Willkommen in Hinblick auf Menschen mit Beeinträchtigungen sowie für das Bewusstsein ihrer Rechte hinderlich sind.

Übertragbarkeit: Wie gut kann das Projekt auf andere Initiativen, Lebensbereiche übertragen werden? Welche und wie viele Elemente sind übertragbar? Wie leicht ist es, dass ein Transfer gut gelingen kann?

Nachhaltigkeit: Wie nachhaltig ist das Projekt in Hinblick auf soziale, ökologische und wirtschaftliche Faktoren angelegt? Für welchen Zeitraum ist das Projekt geplant? Sind die notwendigen Ressourcen gesichert (finanziell, personell, etc.)?

Das Ergebnis errechnet sich durch die Summe der vergebenen Punkte. Bei Punktegleichstand wird über die Projekte erneut abgestimmt. Die Berechnung führt die Lebenshilfe Österreich auf Basis der Jurywertung durch. Jedes Jurymitglied hat einen Vorschlag zu erstellen und zu begründen, der nach persönlicher Ansicht die drei am besten für den Inklusionspreis geeigneten Projekte enthält.

Es wird um Verständnis gebeten, dass keine Begründungen für nicht ausgezeichnete Projekte erfolgen können. Der Jury steht es frei, in die engere Auswahl gekommene Projekte und deren Verantwortliche zu kontaktieren und etwaige Rückfragen zu stellen andere Personen einzubeziehen, die die Entscheidungsfindung unterstützen können.

Fällt ein Jurymitglied aus, gilt das Vorschlagsrecht der Organisation des Jurymitglieds. Die Lebenshilfe Österreich behält sich die Entscheidung vor, diesen Vorschlag zu akzeptieren oder ein anderes Jurymitglied zu ernennen.
Die Kommunikation der Jurymitglieder verläuft per Email. Es wird auch ein Beratungstermin stattfinden, bei dem die Jurymitglieder persönlich zusammentreffen.

Die Lebenshilfe Österreich hat ein Vetorecht, von dem Gebrauch gemacht werden kann, wenn ein eingereichtes Projekt nicht der Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Ein Veto führt zur Ausscheidung des Projekts.
Wie werden die GewinnerInnen verständigt?

Die PreisträgerInnen werden Anfang November 2016 schriftlich via Email verständigt.

 

Teilnahmebedingungen

Mit der Einreichung akzeptieren alle an der Preisausschreibung teilnehmenden Personen sämtliche mit dem Verleihungsverfahren zusammenhängende Bedingungen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Auslobung des Preises besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mit der Projekteinreichung gilt folgende Einverständniserklärung:
Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass die Lebenshilfe Österreich und die Österreichischen Lotterien die eingereichten Ideen und Fotos zu redaktionellen und zu Werbezwecken im Rahmen des Inklusionspreises zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich uneingeschränkt veröffentlichen und reproduzieren dürfen. Der/Die UrheberIn wird namentlich erwähnt. Die IdeengeberInnen erwarten keinen Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen in Folge der Teilnahme am Wettbewerb. Die IdeengeberInnen sind einverstanden damit, dass ihr Name, ihr Wohnort und ihre Idee in der Presse und auf der Webseite der Lebenshilfe veröffentlicht werden. Die IdeengeberInnen akzeptieren, dass die Entscheidungen der Jury endgültig sind. Die Angaben im Einreichformular wurden wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich.

 

 Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich:
„Der Österreichische Inklusionspreis ist Ausdruck dafür, dass Menschen mit Beeinträchtigungen ein Recht darauf haben zu leben wie andere auch! Gute Beispiele gibt es genug, sie müssen nur Beachtung und Nachahmung finden, damit wir mehr Selbstbestimmung und Teilhabe im Sinne der
UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit Beeinträchtigungen in Österreich erreichen können – egal wie hoch der jeweilige Unterstützungsbedarf von Personen ist.“

Bettina Glatz-Kremsner, Vorstandsdirektorin der Österreichischen Lotterien:
Inklusion ist wichtig, Inklusion im Sinne eines gleichberechtigten und wertschätzenden Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung. Initiativen wie der Inklusionspreis sind ein wichtiger und ein großer Schritt in diese Richtung. Daher freut mich das Zustandekommen dieser Initiative als Gemeinschaftsprojekt sowohl als Vertreterin der Österreichischen Lotterien als auch persönlich ganz besonders.“

 

Rückfragehinweis:

Lebenshilfe Österreich
Förstergasse 6, 1020 Wien
Tel: 01/812 26 42
Email: [email protected]
Webseite: www.lebenshilfe.at

in Kooperation mit:

Österreichische Lotterien
Gesellschaft m.b.H.

Rennweg 44, 1030 Wien
Tel: 01/790 70 – 31900
Email: [email protected]
Webseite: www.lotterien.at

 

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