Der erste Bundesländervergleich zu schulischer Inklusion in Österreich 2026 wurde von der Diakonie, Lebenshilfe und Inklusion Österreich verfasst. Grundlage für den Bericht sind Inputs von Expert*innen, persönliche Erfahrungsberichte von Familien und Lehrkräften sowie verfügbare Daten und Statistiken.
Der Wohnort entscheidet über Teilhabe: Schulische Inklusion in Österreich im Bundesländervergleich
Österreich hat sich 2008 mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, ein inklusives Schulsystem zu schaffen, in dem Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen. Fast zwei Jahrzehnte später ist dieses Versprechen nicht eingelöst. Im Schuljahr 2024/25 hatten 31.411 Kinder und Jugendliche einen sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF). Mehr als ein Drittel von ihnen, 36,6 Prozent, besuchte eine Sonderschule und das, obwohl neueste Studien zeigen, dass sich der Besuch einer Sonderschule im Vergleich zu einer inklusiven Beschulung negativ auf den beruflichen Werdegang der Kinder auswirkt.
Ob ein Kind gemeinsam mit anderen lernt, hängt vor allem davon ab, wo es lebt. Der Anteil der inklusiv unterrichteten Kinder reicht von 84 Prozent in der Steiermark bis zu 43 Prozent in Tirol. Das ist eine Wohnortlotterie. Dieser Bericht, herausgegeben von der Diakonie, Inklusion Österreich und der Lebenshilfe Österreich vergleicht erstmals systematisch, wie die neun Bundesländer schulische Inklusion umsetzen. Er stützt sich auf Daten der Statistik Austria, auf Auskünfte der neun Bildungsdirektionen und auf Erfahrungsberichte von Familien, Expert*innen und Lehrkräften.
Die wichtigsten Befunde
Selbst die Bundesländer mit den höchsten Inklusionsquoten, Steiermark, Kärnten und Oberösterreich, bleiben hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Und ihr Vorsprung ist bedroht: Das steirische Regierungsprogramm stellt sich hinter das Modell der Sonderschulen, in Oberösterreich werden gerade neue Sonderschulen geplant.
Bundesländer mit ähnlich vielen Kindern mit SPF gehen völlig unterschiedlich mit ihnen um. Wien und Niederösterreich beschulen rund die Hälfte in Sonderschulen, das vergleichbar große Oberösterreich nur ein knappes Viertel.
Das Betreuungsverhältnis in Sonderschulen ist besser als in inklusiven Settings, und die Deckelung der Fördermittel liegt seit 1992 unverändert bei 2,7 Prozent, während der tatsächliche Bedarf bei rund 5 Prozent liegt. Viele Familien entscheiden sich deshalb nicht aus Überzeugung für die Sonderschule, sondern mangels gleichwertiger inklusiver Alternative.
Doch Kinder in Sonderschulen werden weit häufiger vom Unterricht suspendiert, also vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen, als Kinder in Regelschulen: nach unserer Berechnung mehr als neunmal so oft. Der geschützte Rahmen, mit dem die Sonderschule beworben wird, hält den Zahlen nicht stand. Die Ausgrenzung dort wirkt ein Leben lang. Inklusiv beschulte Kinder und Jugendliche mit Behinderungen erreichen deutlich häufiger einen Schulabschluss, sind öfter erwerbstätig und leben selbstständiger.
Für Kinder mit SPF gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr, und die gesamte Sekundarstufe II bleibt ihnen meist verschlossen. Der für das Schuljahr 2027/28 angekündigte Rechtsanspruch ist ein wichtiger Schritt, darf aber die Sekundarstufe II nicht ausklammern.
Ob ein Kind Schulassistenz erhält, hängt ebenfalls von der Geburtslotterie ab; die neun Länder haben neun unterschiedliche Regelungen. Nur die Steiermark kennt einen echten gesetzlichen Anspruch auf Schulassistenz.
Ohne Datentransparenz keine Steuerung. Schon die Zahl der Sonderschulen wird uneinheitlich erhoben, und wie die Mittel zwischen inklusiven und ausgrenzenden Strukturen verteilt werden, ist nicht nachvollziehbar. Damit lässt sich Inklusion weder steuern noch überprüfen.
Die zentralen Forderungen von Diakonie, Lebenshilfe Österreich und Inklusion Österreich
- Ein bundesweit einheitlicher Rechtsanspruch auf inklusive Bildung über alle Schulstufen, einschließlich eines 11. und 12. Schuljahres mit einem Zugang zur gesamten Sekundarstufe II.
- Eine rasche, budgetär abgesicherte Anhebung der Deckelung der sonderpädagogischen Fördermittel von 2,7 auf 4,5 Prozent sowie Investitionen in inklusive Regelschulen statt in neue Sonderschulplätze. Die individuelle Förderung und Bereitstellung entsprechender Ressourcen soll nicht zwingend an einen SPF-Bescheid gebunden sein.
- Ein bundesweit einklagbarer Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Schulassistenz mit einheitlichen Mindeststandards.
- Einheitliche, diskriminierungsfreie Verfahren zur Feststellung des SPF und volle Transparenz über die Verteilung der Ressourcen zwischen inklusiven und segregierenden Settings.
- Die Verankerung inklusiver Bildung als Kinderrecht, unabhängig von Wohnort und Budgetlage.

