Wohnen
Menschen mit intellektuellen Behinderungen haben ein Recht auf selbstbestimmtes Wohnen.
Der Artikel 19 der UN-Behinderten-Rechts-Konvention sagt: Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Wohnen wie alle.
Menschen mit intellektuellen Behinderungen sollen selbst entscheiden können, wo und wie sie wohnen möchten.
Egal ob allein, mit Partner*innen oder in Gruppen – jede Wohnform soll möglich sein.
Wie wird inklusives Wohnen umgesetzt?
Damit Menschen mit intellektueller Behinderung frei entscheiden können, wie sie wohnen möchten, benötigt es:
- verschiedene Wohn-Angebote und Unterstützung
- eine barrierefreie Umgebung
- Große Wohneinrichtungen sollen abgebaut werden.
- Es braucht kleine, gemeindenahe Wohnformen.

Die Lebenshilfe fordert von Bund, Ländern und Gemeinden: Sie sollen die Bedingungen schaffen, damit alle Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt wohnen können. Wir fordern barrierefreien Wohnraum und soziale Inklusion in allen Bereichen.
Inklusion in Gemeinden
Die Lebenshilfe hat den Leitfaden „Inklusion in Gemeinden“ gemacht. Dieser Leitfaden hilft Gemeinden, Inklusion vor Ort zu verbessern. Selbstvertreter*innen der Lebenshilfe haben den Leitfaden Bürgermeister*innen übergeben. Sie ermutigen Bürgermeister*innen dazu, barrierefreie und bezahlbare Wohnräume zu schaffen.
Es gibt schon viele Beispiele, die zeigen, dass auch Menschen mit viel Unterstützungs-Bedarf in eigenen Wohnungen leben können.