Bündnis für Inklusion am Arbeitsmarkt:
NGOs und Firmen schließen sich zusammen

Logo mit zwei skizzierten Händen über dem Schriftzug "CHANCENREICHES BÜNDNIS FÜR INKLUSION AM ARBEITSMARKT" auf weißem Hintergrund, das für die Integration in den Arbeitsmarkt wirbt.
Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai gründen führende Sozialorganisationen und Unternehmen erstmals ein gemeinsames österreichweites Bündnis (www.chancenreich.at). Ihr Ziel: Inklusion am Arbeitsmarkt zur Selbstverständlichkeit machen.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Aktuell sind nur 15 Prozent* der Menschen mit Behinderungen in Österreich erwerbstätig. Ihre Arbeitslosenquote liegt deutlich über dem Durchschnitt, ihre Beschäftigungschancen sind erheblich geringer. Und das, obwohl unzählige Beispiele zeigen: Berufliche Inklusion – auch von Menschen mit höherem Assistenzbedarf – ist möglich, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Genau hier setzt das neue „Bündnis für Inklusion am Arbeitsmarkt – Chancenreich“ an. Unter seinem Dach vereinen sich erstmals Sozialorganisationen und Dachverbände wie Caritas Österreich, Dachverband Berufliche Inklusion-Austria (dabei-austria), Diakonie Österreich, KOBV Österreich, Lebenshilfe Österreich, ÖZIV und Zero Project mit Unternehmen aller Größen – von Großkonzernen wie IKEA Österreich, Interspar, Kapsch TrafficCom, Post AG, Primark, REWE Group und UNIQA bis zu KMUs und kleinen Betrieben wie Betonwerk Jungwirth, Sedlak Bau, Stimpfl Textil Care, tristar Hotels, Wesenufer Hotel und Würth Hochenburger. Allesamt eint diese Unternehmen eines: Sie stellen Menschen mit Behinderungen an.

Inklusion am Arbeitsmarkt – ein Mehrwert für alle

Menschen mit Behinderungen wollen selbstständig leben und arbeiten. Philippe Narval, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich und Mitinitiator des Bündnisses, bringt es auf den Punkt:

„Jeder in berufliche Teilhabe und inklusive Berufsbildung investierte Euro schafft Chancen, fördert Selbstbestimmung und stärkt nachhaltig Wirtschaft, Gesellschaft und Menschen mit Behinderungen. Lohn statt Taschengeld muss Realität werden!“

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt das Beispiel von Lina Kasapoglu, Inhaberin des Café Insieme in der Stadtgalerie in Schwaz in Tirol. Sie hat sich dazu entschieden, Verena Köll, eine Frau mit intellektueller Behinderung, in ihrem Betrieb anzustellen:

Jeder Mensch hat eine Probezeit verdient. Wenn ich jetzt die Verena sehe, sehe ich einen anderen Menschen. Sie ist hineingewachsen in den Job, aber sie hat die Zeit und vor allem die Begleitung am Anfang gebraucht. Menschen mit Behinderungen wollen ihr eigenes Geld verdienen und sind stolz darauf.“

Für Verena Köll selbst, die vom inklusiven Ausbildungsbetrieb Pippilotta auf den regulären Arbeitsmarkt gewechselt ist, sind vor allem der Lohn und die damit einhergehende Selbstständigkeit zentral:

Mein Leben hat sich total verändert. Das Wichtigste ist, ich kann mit der Bankomatkarte zum Bankomaten gehen. Für mich ist das die größte Veränderung. Aber auch die Ausbildung in der Pippilotta in Innsbruck war wichtig für mich, dort habe ich Selbstvertrauen gewonnen.“

Erfolgreiche Inklusion braucht professionelle Begleitung

Der Übergang aus einer Tagesstruktur oder aus der Schule in den regulären Arbeitsmarkt gelingt vielen Menschen mit Behinderungen in der Regel nicht ohne gezielte Unterstützung. Entscheidend ist eine professionelle Begleitung – sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen. Sozialorganisationen in ganz Österreich unterstützen bei der Einarbeitung, begleiten bei Herausforderungen im Arbeitsalltag und stehen langfristig mit kompetenten Ansprechpersonen zur Verfügung.

Andreas Jesse, Vorstand des Dachverbands Berufliche Inklusion-Austria (dabei-austria), betont: „Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist volkswirtschaftliche Notwendigkeit. Statt Sonderstrukturen braucht es reguläre Beschäftigung. NEBA-Angebote und andere arbeitsmarktpolitische Projekte, finanziert durch Bund und Länder, zeigen: Mit gezielter Unterstützung gelingt Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt – im Interesse von Menschen, Wirtschaft und Gesellschaft.“

Strukturelle Benachteiligung beenden

Trotz vieler positiver Beispiele sind Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt nach wie vor strukturell benachteiligt. Anna Parr, Generalsekretärin der Caritas Österreich, mahnt:

„Dass Menschen mit Behinderungen deutlich stärker von Armut bedroht sind als die Durchschnittsbevölkerung, ist ein klares Alarmsignal: In unserer Gesellschaft haben nicht alle die gleichen Chancen. Die Zahlen und die Erfahrungen Betroffener zeigen deutlich, dass Österreich im Sinne der Menschenrechte noch erhebliche Anstrengungen unternehmen muss, um einen wirklich inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen.“

Die Forderungen des Bündnisses an Bund und Länder

Am 5. Mai 2026 richtet das Bündnis 4 zentrale Forderungen an Bund und Länder:

  • Stabil finanzieren statt kürzen: Berufliche Inklusion braucht eine verlässliche, von Konjunkturschwankungen unabhängige Finanzierung. Kürzungen bei Programmen zur Qualifizierung, Vermittlung und Begleitung sind teuer, weil sie Arbeitslosigkeit, Armutsrisiken und Folgekosten erhöhen.
  • Ausgleichstaxfonds sichern: Der Ausgleichstaxfonds (ATF) ist ein zentrales Instrument zur Finanzierung beruflicher Inklusion und beruflicher Assistenz am Arbeitsplatz. Er muss langfristig abgesichert und ausreichend dotiert sein.
  • Gleiche Chancen für alle: Viele Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf arbeiten heute nur für ein Taschengeld und haben kaum Zugang zu regulärer Beschäftigung. Nur in vier Bundesländern gibt es Angebote zur beruflichen Inklusion für diese Gruppe – das muss sich ändern. Auch braucht es ein Rückkehrrecht in Tagesstrukturen, damit Arbeitsversuche ohne Existenzangst möglich sind.
  • Inklusive Bildung und Ausbildung als Fundament: Eine inklusive Schule und Berufsausbildung ist die Grundlage für spätere Teilhabe am Arbeitsleben. Es braucht eine politische Schwerpunktsetzung auf inklusive Bildung und Berufsausbildung.

Inklusion am Arbeitsmarkt ist keine Frage des Wohlwollens – sie ist eine Frage der Menschenrechte, der Gerechtigkeit und der wirtschaftlichen Vernunft.

*Hinweis: die 15% beziehen sich auf Menschen mit registrierter Behinderung (inkl. Kinder und Menschen ab 65 Jahre). Aus diesem Grund, kann diese Zahl nicht direkt mit der regulären Erwerbsquote verglichen werden. Die Erwerbsquote von 54,1% beinhaltet hingegen alle Menschen mit selbsteinschätzender Behinderung im erwerbsfähigen Alter (Altersgruppe 18-65 Jahre) und ist damit besser vergleichbar mit der regulären Erwerbsquote von 74,3%.

Hier findest du die Website, kannst dir den Pressetext, sowie die Fotos der Pressekonferenz ansehen:

Berichte

Das neue Bündnis für Inklusion am Arbeitsmarkt hat österreichweite Aufmerksamkeit erregt. Hier findest du die TV-Berichte dazu:

👉 ORF ZIB Bericht

👉 ORF – Wien heute Bericht


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