Die Lebenshilfe Österreich begrüßt, dass das Bundesministerium für Bildung mit dem geplanten Inklusionspaket eine Reform des Bildungssystems für Menschen mit Behinderungen anstoßen will. Gleichzeitig halten wir in unserer aktuellen Stellungnahme fest: Die bisher vorliegenden Vorschläge reichen nicht aus, um den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden.
Im Fokus unserer Stellungnahme stehen die Öffnung der Sekundarstufe II, die Zukunft der Sonderschulen sowie die geplante Förderpyramide.
Recht auf inklusive Bildung bis zum Schulabschluss
Wir vermissen eine fundierte Auseinandersetzung mit der Öffnung der Sekundarstufe II. Bisher wurden keine konkreten Konzepte oder Lösungsvorschläge vorgelegt, wie der Zugang zu weiterführenden Schulen für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden soll.
Wir fordern einen klaren Rechtsanspruch auf den Besuch weiterführender Schulen für alle jungen Menschen mit Behinderungen.
Als positives Beispiel verweisen wir auf Italien. Dort haben Kinder und Jugendliche mit Behinderungen das Recht, jede weiterführende Schule zu besuchen. Individuelle Bildungspläne und unterschiedliche Lernwege ermöglichen eine inklusive Bildung, die sich an den Bedürfnissen der Schüler:innen orientiert.
Bereits heute gibt es funktionierende Modelle in Europa. Diese müssen in die Reformdiskussion einbezogen werden, damit echte Inklusion gelingen kann.
Inklusive Schulen statt Ausbau von Sonderstrukturen
Die geplante Öffnung der Sonderschulen bewerten wir grundsätzlich positiv. Sie darf jedoch nicht das langfristige Ziel einer schrittweisen Abschaffung segregierender Strukturen ersetzen.
Unser Ziel ist die bundesweite Erweiterung inklusiver Schulen. Daher dürfen keine neuen Sonderschulen gebaut und keine kostspieligen Erweiterungen bestehender Sonderstrukturen geschaffen werden. Stattdessen müssen Ressourcen gezielt von ausgrenzenden hin zu inklusiven Lernumgebungen umgeschichtet werden.
Jede neu errichtete Schule muss eine Schule für alle sei, baulich, pädagogisch und strukturell. Die Fachstellen für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik sollen diesen Prozess aktiv steuern und begleiten.
Förderpyramide: Viele Fragen bleiben offen
Das vorgestellte Konzept der Förderpyramide ist aus unserer Sicht zu allgemein gehalten und enthält zu wenig Informationen über Zuständigkeiten, Prozesse und konkrete Umsetzungsschritte. Eine fundierte Bewertung ist daher derzeit nicht möglich.
Wir sprechen uns auf Basis der vorliegenden Informationen gegen eine Koppelung des Pyramidenmodells an bestehende Lehrpläne aus.
Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht
Das Bundesministerium für Bildung ist gefordert, die weiteren Reformschritte konsequent an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auszurichten. Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht und muss allen Kindern und Jugendlichen in Österreich von der Volksschule bis zur Sekundarstufe II offenstehen.





