Schulinklusion ist ein Menschenrecht

2 Kinder sitzen an einem Schultisch. Ein Kind führt die Hand des anderen über ein Tastbild.Uli Eigner

Kolumne von Philippe Narval

erschienen in der Zeitschrift Menschen (Ausgabe 4/2026)

Vor ein paar Wochen führte ich ein langes Gespräch mit einer verzweifelten Mutter aus Niederösterreich. Sie wusste nicht mehr weiter, weil die Bildungsdirektion sie und ihren Mann massiv unter Druck setzt. Die Behörde besteht darauf, dass ihr autistisches Kind nach der Volksschule in eine Sonderschule wechselt. Die Eltern wünschen sich, dass es weiter eine Regelschule besuchen kann. Inzwischen wurde sogar das Jugendamt eingeschaltet und ein Verfahren zum Entzug des Sorgerechts gegen die Familie eingeleitet. Dabei sind diese beiden Menschen die besten Eltern, die ihr Kind haben kann. Es geht den Beamten einzig darum, Druck aufzubauen (und ihre Sonderschulplätze zu füllen). Die Familie wird das Verfahren gewinnen. Aber können Sie sich vorstellen, welche psychische Belastung damit einhergeht? Die Anwaltskosten in Höhe mehrerer tausend Euro, um sich vor Gericht zu verteidigen, wird die Familie selbst tragen müssen. Und am Ende wird das Ganze vermutlich damit enden, dass die Familie ihr Kind zu Hause im Homeschooling unterrichten muss.

Keine Einzelfälle

Woher ich das weiß? Der geschilderte Fall ist nicht der einzige, bei dem diese Bildungsdirektion Eltern auf so perfide Weise unter Druck setzt. Ich bin darauf gestoßen, weil ich mich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im österreichischen Schulsystem beschäftigt habe. Gemeinsam – die Diakonie Österreich, Inklusion Österreich und die Lebenshilfe – haben wir gerade den ersten Bundesländervergleich zur Schulinklusion veröffentlicht.

Eine Geburtslotterie entscheidet über Chancen

Die wichtigste Erkenntnis daraus: In Österreich entscheidet eine Geburtslotterie darüber, welche Chancen ein Kind mit Behinderungen von Geburt an erhält. Manche Bundesländer finanzieren Frühförderung, andere nicht. In manchen können Eltern für ihr Kind Schulassistenz in der Regelschule beantragen, in anderen gibt es diese Unterstützung gar nicht. Manche Länder, etwa Wien, Tirol und Niederösterreich, drängen übermäßig viele Kinder mit Behinderungen in Sonderschulen, andere wie die Steiermark oder Oberösterreich deutlich weniger. Doch ausgerechnet diese beiden sprechen sich seit Kurzem wieder für die Stärkung und den Ausbau eben dieser Sonderschulen aus. Einen Vorreiter gibt es nirgends. Wir waren schon einmal viel weiter.

Fehlende Daten, unterschiedliche Bedingungen

Ist es nicht absurd, dass es in einem kleinen Land wie Österreich (wir haben weniger Einwohnerinnen als Bayern), je Bundesland andere rechtliche Rahmenbedingungen gibt? Bei den Recherchen für den Bericht ist uns noch etwas aufgefallen: Es gibt nicht einmal zur Zahl der Sonderschülerinnen und Schüler verlässliche Daten. So nennen Kärnten und die Statistik Austria unterschiedliche Zahlen zu der Frage, wie viele Kinder und Jugendliche im Land diese Schulform besuchen. Bei komplexeren Fragen, etwa zur Zahl jener mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder zur Schulassistenz, lassen sich noch viel schwerer Vergleiche ziehen.

Wer trägt die Verantwortung?

Wer keine Daten hat, kann schwer planen, steuern und lenken. Das dürfte Bildungsminister Christoph Wiederkehr von den liberalen NEOS längst bemerkt haben. Seine Partei hatte sich das Flügelheben jedes Kindes auf die Fahnen geheftet. Derzeit muss der Minister vor allem aufpassen, dass nicht noch mehr Kindern die Flügel gestutzt werden. Im geschilderten Fall der Familie aus Niederösterreich hat selbst er nichts unternommen. Das hängt auch damit zusammen, dass die Bildungsdirektionen in einem föderalen Nirvana liegen: Bund und Länder sind gemeinsam für sie zuständig. Wenn es Probleme gibt, will niemand verantwortlich sein, und das Führungspersonal macht im schlimmsten Fall, was es will.

Schulinklusion ist ein Menschenrecht

Je tiefer ich in die Materie eingetaucht bin, desto frustrierter wurde ich. Wann werden wir erleben, dass Österreich seinen Verpflichtungen aus der UN Behindertenrechtskonvention endlich nachkommt? Es geht um grundlegende Kinderrechte. Segregation und Ausgrenzung wirken ein Leben lang negativ nach, so wie umgekehrt positive Erfahrungen: Frühe schulische Inklusion stärkt die soziale und berufliche Teilhabe im Erwachsenenalter. Die Vorzüge der Schulinklusion sind längst belegt und erforscht; Evidenz dazu gibt es zur Genüge. Doch mit Fakten allein werden wir nicht weiterkommen. Der Wind wird eher noch rauer werden und die Schieflage im System größer. Wenn unser Bericht eine Erkenntnis gebracht hat, dann diese: Das Bildungssystem hungert Inklusionsmaßnahmen regelrecht aus.

Ich glaube, wir müssen den Kampf für gesellschaftliche Inklusion von Grund auf neu denken und begreifen, dass Menschenrechte in jeder Generation neu geschützt und verteidigt werden müssen. Bei allen Schwierigkeiten hat sich in den vergangenen Jahrzehnten einiges zum Besseren gewendet und das gibt mir Hoffnung: Viele Unternehmer und Wirtschaftstreibende sind heute in ihrem Verständnis dessen, was Inklusion bringt, weiter als so manche öffentliche Einrichtung. Eine neue Generation junger Erwachsener ist dank schulischer Inklusion schon früh mit Vielfalt in Berührung gekommen. Sie alle können neue Alliierte werden. Und es ist keine Schande mehr, über Behinderung zu sprechen. Das verdanken wir nicht zuletzt großartigen Vorkämpferinnen und Aktivistinnen mit Behinderungen, die sich ihren Platz in der Gesellschaft täglich neu erkämpfen.

Dieser Kommentar von Philippe Narval erschien auch in der Zeitschrift Menschen Heft 4/2026.

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