Warum muss das Kind ständig zur Begutachtung?

Eine Person mit lockigem Haar sitzt mit gekreuzten Beinen auf einem Stuhl, trägt dunkle Kleidung und Turnschuhe; ihr Gesicht ist aufgrund der Bewegung unscharf, vor einem einfarbigen dunklen Hintergrund.KI generiert

Kolumne von Philippe Narval

Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich und Vater eines Kindes mit Behinderung

„Waren wir nicht schon vor ein paar Monaten bei so einer Begutachtung?“, fragt mein Kind, als wir im Vorzimmer warten. „Nein, das war für die erhöhte Familienbeihilfe. Das ist jetzt für das Pflegegeld. Damit zahlen wir deine Therapie.“ Wir werden aufgerufen. Die Ärztin fragt ihn nach einer Checkliste nach seinem Befinden, seinem Tagesablauf. Dann schaut sie ihm in den Mund, auf Zunge und Zähne, und prüft seine Reflexe. Dann dürfen wir gehen.

Mein Kind geht wortlos und geradlinig durch die Tür, hinaus auf die Straße, ohne anzuhalten, ohne zurückzublicken, ohne auf mich zu warten. Seine Körperhaltung ist schlaff und eingesunken. Sein Blick geht einfach durch mich hindurch.
„Du weißt gar nicht, was das mit meinem Selbstwertgefühl macht, wenn ich regelmäßig daran erinnert werde, was ich alles nicht kann, was alles falsch ist an mir und was ich alles nicht schaffen werde und wie sehr ich anderen zur Last falle. Das macht Angst.“

Nicht nur zermürbend

Zwei Wochen ist das jetzt her. Für uns war es keine Ausnahme, sondern Routine: Seit Jahren durchlaufen wir als Eltern eines Kindes mit Behinderung dieses Prozedere. Und wir sind damit nicht allein. Menschen mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen werden regelmäßig zu Begutachtungen vorgeladen, auch dann, wenn ihre Beeinträchtigung ein Leben lang bestehen bleibt. Viele erzählen von dem Misstrauen, das ihnen dabei entgegenschlägt. Umfangreiche fachärztliche Befunde, oft über Jahre gesammelt, spielen im Gespräch kaum eine Rolle. Das System ist nicht nur zermürbend, es ist auch teuer.

Mehr als 800.000 Begutachtungen führen Pensionsversicherungsanstalt, Sozialministeriumservice und Österreichische Gesundheitskasse jedes Jahr durch, um über Leistungen zu entscheiden. Bei einem durchschnittlichen Honorar von 150 Euro pro Gutachten ergibt das Kosten von über 120 Millionen Euro. Ein Teil davon ließe sich leicht vermeiden. Würde man auf Mehrfachbegutachtungen verzichten, also etwa auf getrennte Termine für erhöhte Familienbeihilfe und Pflegegeld, spart der Staat Geld, und den Betroffenen bleiben unnötige Strapazen erspart. Noch mehr ließe sich einsparen, wenn Menschen mit dauerhaften Behinderungen nicht in regelmäßigen Abständen erneut vortanzen müssen.

Erhebliche Kosten

Hinzu kommt: Beim Pflegegeld werden viele Antragsteller*innen herabgestuft, obwohl sich an ihrer Situation nichts verbessert hat. Jene die dagegen klagen, bekommen in rund 70 Prozent der Fälle recht. Ein befreundeter Richter sagte mir, diese Verfahren belasteten die Gerichte massiv und verursachten auch dort erhebliche Kosten. Kosten, die niemand hätte, würde man den vorliegenden Facharztbefunden von Anfang an mehr Glauben schenken.  

Unterstützung kommt inzwischen auch aus der Ärzteschaft. Immer mehr Fachärztinnen setzen sich für eine Reform der Begutachtungen ein. Kein Wunder: Sie sind es, die sich Zeit für ihre Patientinnen nehmen, und ihre Expertise wird im Verfahren dann schlicht übergangen. Das ist ein gutes Zeichen. Denn Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen werden jede Unterstützung brauchen, damit dieses System reformiert wird und gleichzeitig Kosten eingespart werden können. (Philippe Narval, 28.9.2026)

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