Ein Jahr Barrierefreiheits-Gesetz: Digitale Teilhabe auf dem Prüfstand

Eine Person nutzt ein Tablet mit einer bunten Bildschirmtastatur, wahrscheinlich als Kommunikationshilfe. Auf dem Schreibtisch liegen außerdem ein Laptop, ein Smartphone sowie eine Brieftasche mit Karten und Symbolen, was auf eine barrierefreie Arbeitsumgebung hindeutet.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) zeigt ein gemeinsames Projekt der Lebenshilfe Österreich und der Wirtschaftsuniversität Wien: Das Gesetz existiert, aber für jene Menschen, die es schützen soll, ist es kaum nutzbar.

Am 28. Juni 2025 trat das BaFG in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, und gibt Verbraucher*innen das Recht, Verstöße zu melden. Die Bilanz nach einem Jahr ist ernüchternd: Österreichweit wurden weniger als 100 Verfahren eröffnet.

Was wir untersucht haben

Die Lebenshilfe Österreich hat gemeinsam mit sechs Studierenden der WU Wien (Spezialisierung Public and Non Profit Management) geprüft, ob Menschen mit intellektueller Behinderung das BaFG im Alltag tatsächlich nutzen können. Im April 2026 testeten Selbstvertreter*innen gemeinsam mit Studierenden alltagsnahe Websites und reichten anschließend konkrete Hinweise über das Meldeformular des Sozialministeriumservice (SMS) ein.

Was wir gefunden haben

Die getesteten Websites erfüllen die gesetzlichen Anforderungen in weiten Teilen nicht.

  • Unleserliche Schrift (zu klein oder ohne Zoomfunktion)
  • Fehlende Vorlesefunktion, obwohl gesetzlich vorgeschrieben
  • Unverständliche Inhalte (Fachbegriffe, englische Texte, komplizierte AGB)
  • Pflicht-Logins, die Einkäufe unmöglich machen

Selbst das Meldeformular des Sozialministeriumservice (SMS), über das Verstöße gemeldet werden sollen, ist nicht barrierefrei. Es ist schwer auffindbar, nutzt unklare Begriffe und erfüllt nicht einmal die Kriterien für einfache Sprache (B1). Eine Analyse mit der capito.ai-Software zeigte: Das Formular ist für viele Selbstvertreter*innen nicht nutzbar.

Forderungen der Lebenshilfe Österreich

Das Barrierefreiheitsgesetz ist ein wichtiger Schritt. Wirksam wird es aber nur, wenn Betroffene es auch wirklich nutzen können. Die Lebenshilfe Österreich fordert daher:

  1. Meldeformular barrierefrei gestalten: Ein Gesetz, das Betroffene schützen soll, muss
    von Betroffenen auch genutzt werden können.
  1. Bekanntheit des BaFG erhöhen: Nur wer weiß, wie das Gesetz genutzt werden kann,
    kann seine Rechte einfordern. Die Lebenshilfe Österreich fordert gezielte
    Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen Behörden.
  2. Verständlichkeit als Pflicht verankern: Einfache Sprache muss als verbindliche
    Anforderung des BaFG bei der Marktüberwachung aktiv geprüft werden. Verständlichkeit
    ist keine Kür, sie ist Voraussetzung für echte digitale Teilhabe.

Neue Anleitung unterstützt Betroffene

Damit noch mehr Menschen ihre Rechte kennen und nutzen können, wurde im Rahmen des Projekts eine Anleitung (in Text- und Video-Form) von den WU-Student*innen erstellt.

Das Video beziehungsweise das Text-Anleitung zeigen Schritt für Schritt, wie eine Beschwerde nach dem Barriere-Freiheits-Gesetz eingereicht werden kann. Es richtet sich insbesondere an Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und Unterstützer*innen.

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